Militärische Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr sind verfassungskonform
Rechtsexperten erheben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von der Bundesregierung angestrebte Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Der Bundeswehrverband forderte hingegen eine stärkere Angleichung des Gesetzes an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Dies war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag Vormittag über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12957). Die Gesetzesnovelle sieht im Kern die Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten in zivilen Dienststellen der Bundeswehr vor, in denen auch Soldatinnen arbeiten.
Sowohl der Verfassungsrechtler Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg als auch die Expertin für öffentliches Recht von der Bundeswehr-Universität Heidelberg, Margarete Schuler-Harms, bescheinigten übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf verfassungskonform sei. Eine stärkere Anpassung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes an das Bundesgleichstellungsgesetz sei rechtlich gesehen nicht zwingend. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung gleichstellungspolitischer Instrumente in der Bundeswehr einen großen Spielraum. Dies sei durch die besondere Stellung des Soldatenberufs begründet. Die Frage, ob die Gleichstellung von militärischem und zivilen Personal stärker angeglichen werden soll, müsste politisch beantwortet werden. Weiterlesen →


