Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes

Der Senat hat in Beantwortung eines bürgerschaftlichen Ersuchens einen Entwurf zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf soll das Gesetz an die Regelungen über Volksentscheide angepasst werden, welche seit Ende 2008 bereits in der Verfassung formuliert werden. Seinerzeit hat die Bürgerschaft eine Verfassungsänderung beschlossen, die Umsetzung auf einfach-gesetzlicher Ebene stand bisher aus.

Wichtige inhaltliche Änderung ist zum Einen die konkrete Berechnung der Quoren für Volksentscheide, die am Tag einer Wahl zur Bürgerschaft oder zum Deutschen Bundestag stattfinden. Artikel 50 der Hamburger Verfassung fordert eine Zustimmung der Mehrheit der in dem jeweils gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geforderte Mehrheit anhand der jeweils auf den Landeslisten abgegebenen Stimmen ermittelt wird. Weiterlesen →


Bürgermeisterbrief: Erste Einbürgerung

In den Räumen der Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes wurde jetzt die erste Einbürgerungsurkunde als Ergebnis der vor drei Monaten gestarteten Einbürgerungsinitiative des Senats überreicht. Es handelt sich um einen Hamburger mit schwedischen Wurzeln, der seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt. Wie fast alle EU-Bürger darf er seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

Ich beglückwünsche zu dieser richtigen Entscheidung, sich zusätzlich zu seiner schwedischen Staatsangehörigkeit nunmehr auch für den deutschen Pass entschieden zu haben. Ermutigen will ich auch andere EU-Bürger, ihre Zurückhaltung gegenüber einer Einbürgerung aufzugeben und sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Das Konzept des Senats zeigt erste Erfolge. Ich freue mich, dass bislang so viele Menschen positiv auf das Werben für den deutschen Pass reagiert haben.

Kernstück der Einbürgerungsinitiative ist ein persönliches Schreiben des Ersten Bürgermeisters, mit dem Olaf Scholz seit Dezember 2011 Monat für Monat bei möglichen Einbürgerungsinteressierten für die deutsche Staatsbürgerschaft wirbt. In den ersten drei Monaten wurden fast 12.000 Hamburgerinnen und Hamburger ohne deutschen Pass angeschrieben, die zumindest die zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Einbürgerung erfüllen. Ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die wirtschaftliche Eigenständigkeit oder deutsche Sprachkenntnisse, wird im Zuge eines Beratungsgesprächs geklärt.

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Gewalt: Endlich klare Kante

Ich fordere den schwarz-grünen Senat aufgefordert, dem nun endlich beschlossenen Gesetzentwurf für Strafverschärfungen bei Übergriffen auf Vollzugskräfte von Polizei und Feuerwehr im Bundesrat zuzustimmen. Hamburg darf sich im Bundesrat nicht wieder der Stimme enthalten. Dem Senat darf der Koalitionsfrieden nicht erneut wichtiger sein als der Schutz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften.

Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) kann jetzt unter Beweis stellen, ob er sich bei wirklich wichtigen Fragen für Polizei und Feuerwehr durchsetzen kann – oder ob sein Wort nur bei Themen wie dem Erhalt des Polizeiorchesters Gewicht hat.

Ich begrüße den Regierungsentwurf, denn der Entwurf liegt exakt auf der Linie, die wir der Hamburgischen Bürgerschaft als SPD-Vorschlag schon Anfang Mai diesen Jahres vorgelegt haben. Leider hatte Schwarz-Grün auch in der Bürgerschaft nicht die Kraft, dieser Initiative zu folgen. Nur auf die Verurteilung von Gewalt hat man sich interfraktionell verständigen können.

Daneben setzen wir weiter auf eine Ergänzung der Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für die Vollzugskräfte – insbesondere im Beamtenrecht und im Rechtsschutz. Hier gibt es Lücken. Neben der seelischen und körperlichen Verletzung darf es nicht sein, dass da jemand auch noch finanzielle Nachteile erleidet. Hier ist der Dienstherr in seiner Fürsorgepflicht gefragt. Bei entsprechenden Mehrheiten gibt’s Strafschärfungen gratis – Unterstützung kann aber auch teuer sein. Aber Wertschätzung bemisst sich auch in Euro.


Endlich Klarheit!

In Gesprächen über die Änderung des Schulgesetzes, die zur Umsetzung des Volksentscheides vom 18. Juli notwendig geworden ist, haben sich die Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft auf einen Zeitplan geeinigt.

Das Änderungsgesetz zum Hamburgischen Schulgesetz wird zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 15. September 2010 eingebracht, so dass das Schulgesetz unverzüglich geändert werden kann. Alle Fraktionen werden einer 1. und 2. Lesung an diesem Tag zustimmen, sofern das Verfassungsgericht Hamburg nicht eine einstweilige Verfügung erlässt. Eine Überweisung an den Schulausschuss findet nachträglich statt.

Mit diesem Verfahren wird erreicht, dass der notwendige rechtliche Rahmen für folgende Maßnahmen getroffen wird:

1) Das Änderungsgesetz enthält eine Übergangsbestimmung, die es ermöglicht, viele der nun nicht mehr notwendigen Fusionen zu stoppen.
2) Es bietet die Möglichkeit, dass Langformschulen zusammenbleiben können.
3) Das Änderungsgesetz enthält eine Übergangsbestimmung, die den Vertrauensschutz für den derzeitigen fünften Jahrgang in den auslaufenden Starterschulen gewährleistet. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler können ihren Bildungsgang bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 an diesen Schulen fortsetzen.

Ferner werden die Fraktionen der Bürgerschaft vor dem 15. September 2010 mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrer-, Eltern- und Schülerkammer sowie der Volksinitiative “Wir wollen lernen” zusammen treffen und über das Änderungsgesetz sprechen.


Schulkonflikt endlich beilegen

Das Handeln der Schulbehörde nach dem Volksentscheid über die Primarschulreform ist wenig hilfreich. Im Gegenteil: Die Behörde hat zum Teil für neue Unruhe in den Schulen gesorgt. Wir halten uns an das Ergebnis des Volksentscheids. Wir wollen bis zum Herbst diesen Volksentscheid umsetzen. Und wir sind zu einer fairen Zusammenarbeit über Partei- und Lagergrenzen bereit. Voraussetzung für einen Erfolg ist aber, dass die Schulbehörde ihre Hausaufgaben erledigt und schnell einen mit uns abgestimmten Gesetzesentwurf vorlegt.

Die Behörde braucht aber offensichtlich viel zu lange, um sich auf die neue Lage nach dem Volksentscheid einzustellen. Statt durch kluges Vorgehen und pragmatisches Verhalten die Wogen zu glätten, schafft die Behörde mit ihrer widersprüchlichen Politik immer neue Unruhe. Nach dem Volksentscheid über die Hamburger Schulstruktur verpaßt der Senat derzeit die Chance, wieder Ruhe und Besonnenheit in die Schulpolitik zu bekommen.

Betrieb der so genannten Starterschulen, Trennung bewährter Langformschulen und Fusion intakter Grundschulen haben ohne die Primarschule keinen Sinn. Zudem ist die rechtliche Grundlage dieser Überbleibsel der alten Primarschulreform so wacklig, dass man die Finger davon lassen muss. Die Schulbehörde sorgt stattdessen für Ärger und Verwirrung bei Eltern und Lehrern, weil sie sich an ihre schon lange überholten Pläne klammert.

Vorraussetzung für eine vernünftige und an der Bildung der Schülerinnen und Schüler orientierte Zusammenarbeit ist daher auch, dass diese mittlerweile überholten Pläne gar nicht erst in Kraft gesetzt werden. Warum auch? – Sie sollen ja doch anschließend wieder aufgehoben werden. Es muss Schluss sein mit dem Hin und Her, mit dem “heute Hü, morgen Hott.” Wir brauchen jetzt eine seriöse verlässliche Planung. Wir sind dazu bereit.


Dialog Scheuerl & Goetsch

Senat und Initiative “Wir wollen lernen” müssen direkte Gespräche zur Umsetzung des Volksentscheids über die Hamburger Schulpolitik aufnehmen. Beide Seiten haben jetzt lange genug übereinander geredet. Es wird Zeit, dass sie sich an einen Tisch setzen.

Schon in der Vergangenheit haben sich die Konkurrenten eines Volksentscheids nach der Entscheidung zusammengesetzt und konkrete Lösungen erarbeitet. Es gibt keinen Grund, dass etwas vergleichbares in der Schuldiskussion zwischen Senat und Initiative nicht zumindest versucht wird. Es ist unübersehbar, dass sich die Fronten in der Schulauseinandersetzung in Hamburg weiter verhärten. Es ist aber Zeit, dass die Bildung von Kindern wieder in den Mittelpunkt der Schulpolitik rückt. Dazu ist auch nötig, dass man wieder miteinander redet und weniger übereinander.

Beide Seiten müssen sich bewegen. Die Schulbehörde muss dabei in jedem Fall die Rechtsgrundlage ihres derzeitigen Handelns darstellen.

Ich verweise auf die guten Erfahrungen, die die Parteien und Fraktionen bei ihren Gesprächen über die Schulpolitik im Frühjahr gemacht haben. Solche parteiübergreifenden Gespräche hatte ich – zunächst vergeblich – bereits im Jahr 2009 angeregt.


Neues Wassergesetz notwendig

Das Problem: Zum 1. März 2010 ist ein neues Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) in Kraft getreten, seitdem sind rund ein Drittel der Paragraphen des HWaG ganz oder teilweise obsolet, es gilt als grundlegend überarbeitungsbedürftig. Außerdem bedarf das neue WHG für seinen Vollzug ergänzender Regelungen auf Landesebene.

Der Senat ist in der Pflicht, hier endlich für Abhilfe zu sorgen, um beim Schutzgut Wasser Vollzugsprobleme zu vermeiden und Rechtsklarheit herzustellen. Meine Fraktion hat den Senat in einem Antrag (Drucksache 19/6492) aufgefordert, schnellstmöglich Gesetzentwürfe zum Neuerlass des HWaG und des ebenso betroffenen Hamburgischen Abwassergesetzes vorzulegen.

Ausdruck ‘guter Gesetzgebung’ ist es, dass Gesetze sowohl für den professionellen Rechtsanwender als auch für den juristischen Laien verständlich sind. Davon kann beim HWaG angesichts der Vielzahl von Normen, die vollständig oder teilweise keine Anwendung mehr finden, keine Rede mehr sein. Selbst der Senat kann gar nicht mit Gewissheit sagen, welche Normen noch gelten und welche nicht. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion (Drucksache 19/5790) nennt er zwar 45 Normen des HWaG, schränkt aber sogleich ein, dass sie “nach derzeitigem Erkenntnisstand” und “im Wesentlichen” keine Anwendung mehr finden.

Nach Auffassung meiner Fraktion hatte der Senat genügend Zeit, tätig zu werden. Denn das WHG wurde bereits am 6. August 2009 verkündet und trat mit Blick auf den Anpassungsbedarf in den Ländern erst zum 1. März 2010 vollständig in Kraft. Ursprünglich hatte auch der Senat das Ziel, rechtzeitig zum 1. März einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des HWaG vorzulegen (Drucksache 19/3853). Nachdem diese Frist jedoch verstrichen war, hieß es, dass eine gesetzliche Neuregelung zum 1. März 2010 (doch) nicht erforderlich gewesen sei. Im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung seien die Planungen noch nicht abgeschlossen, so der Senat.


Wersich im Sumpf

Ich fordere den Senat auf, einen Bericht über den Umgang der Behörden mit dem umstrittenen Vermieter und ehemaligen CDU-Deputierten Thorsten Kuhlmann vorzulegen. Dieser hatte Wohnungen zu überhöhen Mieten an Hartz-IV-Empfänger vermietet, die teilweise unter menschenunwürdigen Umständen leben mussten.

Der Sozialbehörde waren die Betrügereien des CDU-Sozialdeputierten und die unhaltbaren Zustände in seinen Wohnungen monatelang bekannt. Trotzdem hat der Sozialsenator nicht eingegriffen.

Kuhlmann hat weiterhin im für die Mietzahlungen an Hartz-IV-Empfänger zuständigen Ausschuss mitgearbeitet. Dieser umstrittene Vermieter durfte das Wissen der Mitarbeiter der Sozialbehörde für seine Zwecke nutzen. Dafür schuldet der Sozialsenator noch immer eine Erklärung.

Immer mehr verfestigt sich der Eindruck, dass im Umgang mit Hartz-IV-Empfängern mit zweierlei Maß gemessen werde: Wenn ein Empfänger einmal die Miete zu spät überweist, droht ihm die Kündigung. Wenn aber ein Vermieter die Gesundheit von Menschen riskiert und den Staat betrügt, dann passiert in Hamburg nichts.

Offenbar ist es Kuhlmann zugute gekommen, dass er den zuständigen Senator gut kennt und CDU-Deputierter ist. Das ist eine Frechheit. Der Sozialsenator muss sich zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. Ein weiteres Schweigen Wersichs wird den Verdacht nur erhärten, er hat – trotz der Hinweise seines Hauses – die Machenschaften des CDU-Deputierten Kuhlmann gekannt und diesen gedeckt. Der Fall Kuhlmann droht zu einem Fall Wersich zu werden. Weiterlesen →


Rechnungshof setzt Frigge unter Druck

Ich fordere Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) auf, seinen Teil zur Aufklärung der CDU-Parteispendenaffäre in Rheinland-Pfalz beizutragen. Hintergrund ist ein Prüfbericht des dortigen Landesrechnungshofes. Aus diesem geht hervor, dass Frigges Beratungsfirma C 4 im Vorfeld der Landtagswahl 2006 Leistungen im Wert von rund 385.000 Euro erbracht hat. Die Zahlung hat die CDU-Landtagsfraktion übernommen. Nutznießer der Beratungsleistungen ist aber die CDU-Landespartei gewesen. In diesem Falle handelt es sich bei der Finanzaktion um illegale Parteienfinanzierung.

Welche Leistungen das Unternehmen Frigges für die Zahlung erbracht hat, ist unklar. Es existieren nur Rechnungen, aber keine Verträge oder Leistungsverzeichnisse. Bemerkenswert: Bei der Summe, die Frigge für im Jahr 2005 erbrachte Leistungen erhalten hat, handelt es sich um fast 27 Prozent der Geldleistungen, die die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz in jenem Jahr aus Steuergeldern für ihre parlamentarische Arbeit erhalten hat.

Der Bericht des Rechnungshofes muss Senator Frigge zu einer Klarstellung bewegen. Denn der Bericht belegt ein weiteres Mal, dass Senator Frigge als Geschäftsführer des Unternehmens C 4 Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel geleistet haben könnte.

Herr Frigge muss erklären, für welche Gegenleistung er von der CDU-Landtagsfraktion über 385.000 Euro erhalten hat. Vermutlich hat er für eine Dienstleistung Geld erhalten, das er nicht hätte erhalten dürfen. Weiterlesen →


CDU/GAL: Kein Recht. Keine Ordnung.

Die beiden Koalitionsparteien haben auch nach zwei Jahren in dem sensiblen Politikfeld Innen- und Rechtspolitik keine gemeinsame Linie. In der Umsetzung des Koalitionsvertrages blockieren sich CDU und GAL gegenseitig. Statt Freiheitsrechte einerseits und Sicherheitsanforderungen andererseits in Einklang zu bringen, bleiben beide Zielsetzungen auf der Strecke.

Zwar hat Justizsenator Till Steffen (GAL) bei der Neufassung von Strafvollzugs- und Untersuchungshaftgesetz Fehler der CDU-Vergangenheit korrigieren können. Gleichzeitig hat sich die GAL bei richtigen Forderungen – etwa nach Einführung eines Korruptionsregisters oder der Neuordnung des Maßregelvollzuges – bislang von der CDU über den Tisch ziehen lassen. Beide Koalitionsparteien schaffen es außerdem nicht, den Streit über die Praxis der Blutprobenentnahme bei alkoholisierten Autofahrern zu beenden.

CDU und GAL blockieren sich gegenseitig – dieser Befund gilt sowohl für die Justiz- als auch für die Innenpolitik. Weiterlesen →