Fahrrinnenanpassung: Einen Schritt weiter
Mit dem heutigen Beschluss des niedersächsischen Kabinetts liegen nunmehr die Zustimmungen aller drei Länder zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe vor. Die Planfeststellungsbehörden erwarten in den nächsten Tagen die schriftliche Einvernehmenserklärung aus Niedersachsen. Frank Horch, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Es war richtig, sich die Zeit für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu nehmen. Die heutige Entscheidung des niedersächsischen Kabinetts zeigt nicht nur, dass eine Fahrrinnenanpassung eine ganze Reihe von Vorteilen für Niederachsen mit sich bringt, sondern sie zeigt auch, dass im Hinblick auf befürchtete Nachteile ein guter Kompromiss gefunden wurde. Mit diesem guten Ergebnis kann jetzt das behördliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden.“
Die Planfeststellungsbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Freien und Hansestadt Hamburg werden nun die Ergebnisse aus den Einvernehmensgesprächen in den bisher nur im Entwurf vorliegenden Planfeststellungsbeschluss einarbeiten und danach den endgültigen Planfeststellungsbeschluss ausfertigen.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen nach einer entsprechenden öffentlichen Ankündigung dann in den betroffenen Gemeinden zu jedermanns Einsicht ausgelegt wird.
Nach Ablauf der Auslegung kann der Planfeststellungsbeschluss innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gerichtlich angefochten werden. Für eventuelle Klagen ist wegen der Bedeutung des Fahrrinnenausbaus unmittelbar in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig.
