Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes
Der Senat hat in Beantwortung eines bürgerschaftlichen Ersuchens einen Entwurf zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf soll das Gesetz an die Regelungen über Volksentscheide angepasst werden, welche seit Ende 2008 bereits in der Verfassung formuliert werden. Seinerzeit hat die Bürgerschaft eine Verfassungsänderung beschlossen, die Umsetzung auf einfach-gesetzlicher Ebene stand bisher aus.
Wichtige inhaltliche Änderung ist zum Einen die konkrete Berechnung der Quoren für Volksentscheide, die am Tag einer Wahl zur Bürgerschaft oder zum Deutschen Bundestag stattfinden. Artikel 50 der Hamburger Verfassung fordert eine Zustimmung der Mehrheit der in dem jeweils gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geforderte Mehrheit anhand der jeweils auf den Landeslisten abgegebenen Stimmen ermittelt wird. Weiterlesen →
Gemeinsame Erinnerung an Opfer
Die sieben von der Neonazi-Mordserie betroffenen deutschen Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn erinnern mit einer gemeinsamen Initiative an die Opfer der rechtsextremen terroristischen Gruppe „NSU“. In einer Erklärung gedenken die Städte der zehn Opfer – neben neun Menschen, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben auch einer Polizistin, die ebenfalls Opfer der Gewalttäter wurde. Die rechtsextremischte Gruppe „NSU“ hatte die zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verübt. Als Terrorakte wurden diese Gewalttaten erst im Jahr 2011 erkannt – eine Tatsache, die für Bestürzung besonders in den betroffenen Städten sorgte. In Hamburg-Altona war am 27. Juni 2001 Süleyman Tasköprü erschossen worden. Wie seiner gedacht werden soll, ist noch nicht abschließend entschieden.
Mit ihrer Erklärung kündigen die sieben Städte an, vor Ort der Opfer zu gedenken – etwa durch das Anbringen einer Gedenktafel. Wichtig sei, so die Initiatoren, an die Morde und die Opfer in allen betroffenen Städten mit einer einheitlichen Botschaft zu erinnern und zugleich in allen Städten alle zehn Opfer namentlich aufzuführen. Dadurch würden die Morde als Serie und erschreckende Taten mit ausländerfeindlichem Hintergrund gekennzeichnet.
Ramadan hat begonnen
Der Fastenmonat Ramadan hat begonnen. Ich sende meine herzlichen Grüße an alle Menschen muslimischen Glaubens in Hamburg und in ganz Deutschland und wünsche ihnen einen guten und gesegneten Ramadan.
Muslime sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und der Ramadan ist daher seit Jahren fester Bestandteil des Kalenders religiöser Feste in Deutschland. In Hamburg erleben wir immer wieder, dass gerade während des Fastenmonats Muslime und Nichtmuslime miteinander ins Gespräch kommen. Der Ramadan ist somit auch in erster Linie ein soziales Ereignis für den Dialog über ein gutes und faires Miteinander.
Hamburg ist eine weltoffene und liberale Stadt, die geprägt ist durch sozialen Zusammenhalt. Darauf sind wir stolz. Jeder und jedem ist es möglich, Traditionen zu bewahren und die eigenen Bräuche offen zu leben. Das ist die große Stärke unserer offenen Gesellschaft. Der Senat steht für diese Kultur der Anerkennung im gesellschaftlichen Umgang miteinander. Wir freuen uns darauf, auch in diesem Jahr den Fastenmonat gemeinsam mit unseren muslimischen Freundinnen und Freunden zu feiern!
Vor 97 Jahren: Erster Weltkrieg
Machtpolitische Rivalitäten und intensives Wettrüsten belasteten die internationalen Beziehungen. Nach der Ermordung des österreichisch-ungarischen Thronfolgers in Sarajevo am 28. Juni 1914 versagten alle Bemühungen um eine Konfliktlösung auf Grund des unversöhnlichen Machtstrebens der europäischen Großmächte. Ab August 1914 befanden sich die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn im Krieg gegen die Entente-Staaten Frankreich, Großbritannien und Russland. Der Krieg herrschte nicht nur auf den Schlachtfeldern in Europa, den Kolonien, im Nahen Osten sowie auf hoher See, sondern erstmals auch an der “Heimatfront”. Hier litten viele Deutsche schon bald unter Hunger, waren vom zähen Kriegsverlauf enttäuscht und vom Massentöten an der Westfront schockiert. Dort verharrte der Krieg in gigantischen Materialschlachten und zermürbenden Stellungskämpfen. Der Erste Weltkrieg endete im November 1918 mit der militärischen Niederlage Deutschlands. Die Zahl der Toten und Verletzten bis 1918 war immens: Weltweit starben rund neun Millionen Soldaten und sechs Millionen Zivilisten.
Das Mächtesystem Europas ertrug den deutschen Nationalstaat gerade so lange, wie er bereit war, sich strikte Beschränkungen aufzuerlegen. Die ausgleichende Außenpolitik von Reichskanzler Otto von Bismarck war von seinen Nachfolgern jedoch nicht fortgesetzt worden; die europäischen Mächte empfanden das neue, weltpolitisch auftrumpfende Deutsche Reich als bedrohlichen Störenfried. Zudem versechsfachte Deutschland zwischen 1871 und 1914 seine industrielle Produktion und überflügelte damit Großbritannien. Weiterlesen →
Lübecker Märtyrer
Gut 60 Jahre nach dem Tod der vier Lübecker Geistlichen hatte der Hamburger Erzbischof Dr. Werner Thissen den Prozess der Seligsprechung für die drei katholischen Kapläne in Gang gesetzt. Dieses Verfahren begann am 26. November 2004 mit der Versendung einer offiziellen Bittschrift zur Seligsprechung und der Vereidigung des Gerichtshofes.
Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Lübecker Geistlichen als Blutzeugen für ihren Glauben gestorben sind. Die drei katholischen Priester Hermann Lange, Eduard Müller, Johannes Prassek hatten in Predigten und Glaubensgesprächen die Verbrechen des Nationalsozialismus verurteilt, außerdem Flugblätter vervielfältigt und kritische Informationen ausgetauscht.
Im Frühsommer 1942 wurden sie verhaftet und in einem gemeinsamen Prozess vom Volksgerichtshof 1943 zum Tode verurteilt. Am 10. November 1943 starben sie gemeinsam im Hamburger Gefängnis Holstenglacis durch das Fallbeil. Weiterlesen →
Hochschulgesetz des Senates gescheitert
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Hochschulgesetz ist eine krachende Niederlage des Senates und seines Hochschulgesetzes! Im Kern moniert das Gericht, das geltende Gesetz beschneide die Wissenschaftsfreiheit, indem demokratische Mitwirkungsrechte ausgehöhlt werden. So kritisiert das Gericht die starke Stellung der durch das Hochschulpräsidium gewählten Dekane, neben denen das Selbstverwaltungsgremium des Fakultätsrats nicht ausreichende Kompetenzen, Mitwirkungs- und Kontrollrechte habe.
Dies haben die CDU und der ehemalige Wissenschaftssenator Jörg Dräger zu verantworten. Deren erklärtes Ziel war es, die Mitwirkung der Selbstverwaltungsgremien an den Hochschulen stark einzuschränken.
Das Hamburgische Hochschulgesetz muss dringend novelliert werden. Wir Sozialdemokraten haben stets ein besonderes Augenmerk auf demokratische Strukturen und Machtbalance innerhalb der Hochschulen gelegt. Die zu starke Stellung der Leitungsorgane und die Befugnisse des demokratisch nicht legitimierten Hochschulrats müssen dringend geändert werden. Die Selbstverwaltungsgremien in den Hamburger Hochschulen müssen zusätzliche Rechte und Kompetenzen erhalten. Die Hochschulräte müssen zu Beiräten mit beratender Funktion umgestaltet werden. Weiterlesen →
Zum Thema Volks- und Bürgerbegehren
Die vielen Volksbegehren und Volksentscheide in Hamburg sind ein Zeichen für eine wachsende Unzufriedenheit mit der Politik des Senats und mit den beiden Regierungsparteien CDU und GAL. Dem Senat fehlt Bodenhaftung und ein Gefühl für die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Hamburg braucht einen neuen Senat, der sich am Menschenverstand orientiert. Klar ist aber auch: Volksentscheide sind eine gute Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Das Wahlrecht und der Volksentscheid in Hamburg wurden mit dem Willen der Bürger so offen wie nirgendwo in Deutschland gestaltet.
Chance für Neuausrichtung
Nach einer ersten Prüfung bietet der Bericht die Grundlage für einen Neuanfang an unserer Universität, die nicht vertan werden sollte. Allerdings ist völlig ungewiss, durch wen das Wissenschaftsressort künftig im Senat vertreten wird. Senatorin Gundelach hat inzwischen den Rückhalt in der schwarz-grünen Koalition verloren, sie ist eine Senatorin auf Abruf.
Ich sehe mich zudem in meiner Kritik an dem Wahlverfahren für die Hochschulpräsidien bestätigt. Meine Fraktion hat bereits vor einem Jahr in einem von CDU und GAL seinerzeit abgelehnten Bürgerschaftsantrag gefordert, unabhängig von der grundsätzlich zu hinterfragenden Rolle der Hochschulräte, in einem ersten Schritt die Zuständigkeiten zwischen Hochschulrat und Hochschulsenat zu drehen. Die Kommission kommt nun zu genau diesem Ergebnis: Die Präsidenten der Hochschulen sollen zukünftig vom Hochschulsenat gewählt und vom Hochschulrat bestätigt werden.
Wie die Senatorin angesichts dieses Vorschlags und anderer weitgehender Änderungen zu der Aussage kommen kann, der Bericht stelle dem bisherigen Hamburgischen Hochschulgesetz ein positives Zeugnis aus, wird ihr Geheimnis bleiben.
Die SPD-Fraktion fordert:
1. Die Verantwortung über ihre Geschicke muss bei den Hochschulen selbst liegen. Demokratische akademische Selbstverwaltungsmöglichkeiten sind wiederherzustellen.
2. Die Hochschulräte sollten zu Beiräten mit beratender Funktion für demokratisch legitimierte Hochschulgremien und Funktionsträger werden.
3. Die Hochschulgremien müssen wieder die Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen wie die Wahl der Hochschulpräsidenten und Kanzler der Hochschulen, die Struktur- und Entwicklungspläne und die Wirtschaftspläne erhalten.
4. Unterhalb der Fakultätsebene sind weitere Ebenen der Mitbestimmung zu schaffen.
Wir werden die nächsten Monate nutzen, um mit den Hochschulen über unsere Vorschläge zu sprechen.
Die Kommission hat einige gute Vorschläge unterbreitet, die aber notwendigerweise an einigen Stellen halbherzig bleiben mussten. Grund dafür ist der von der Wissenschaftsbehörde formulierte Auftrag an die Kommission, aus dem ersichtlich ist, dass die Behörde an den Grundsätzen des Drägerschen Gesetzes nichts ändern möchte.
Es ist deshalb zu befürchten, dass die faktische Abschaffung der akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen durch Herrn Dräger beibehalten wird, mithin sich an Entdemokratisierung, Intransparenz und unklaren Zuständigkeiten in den Hochschulen auch nach einer Novellierung des Hochschulgesetzes nicht viel zum Positiven wenden wird.
