Anlässlich der Vorlage unserer 14-Punkte-Initiative gegen Jugendgewalt fordere ich den Senat auf, im Verbund mit angrenzenden Bundesländern eine geschlossene Unterbringung für gewaltauffällige Minderjährige einzurichten. Wir haben einen akuten Mangel an Plätzen für so genannte “intensivpädagogische Betreuungen”. Ein entsprechender Antrag meiner Fraktion wird in der kommenden Woche in der Bürgerschaft beraten werden. Aus meiner Sicht könnte die Elbinsel Hahnöfersand ein geeigneter Standort für die Einrichtung sein. Dort ist bereits der Jugendstrafvollzug untergebracht.
Diese neue Einrichtung darf keine Neuauflage der so genannten “geschlossenen Unterbringung” in der Feuerbergstraße werden. Die Feuerbergstraße ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Reaktion des Staates auf massive Regelverletzungen Jugendlicher nicht aussehen darf. Wir dürfen aber geschlossene Unterbringungen nicht tabuisieren, nur weil die CDU mit ihrem Rumpfkonzept in Hamburg komplett gescheitert ist. Bereits vor der Schließung der Einrichtung vor rund zweieinhalb Jahren hatte sich meine Fraktion dafür ausgesprochen, gemeinsam mit anderen norddeutschen Ländern eine Alternative zum gescheiterten Projekt Feuerbergstraße aufzubauen.
Weiter fordern wir, dass die Justiz auf Gewalttaten von Jugendlichen schneller als bisher reagieren muss. Wenn ein Jugendlicher strafmündig ist, muss er nach einer Gewalttat nach spätestens sechs Wochen angeklagt und gegebenenfalls verurteilt werden. Die Forderung, die Strafe muss einer Straftat auf dem Fuße folgen, muss auch endlich umgesetzt werden. Das hat dann auch abschreckende Wirkung auf junge Gewalttäter.
Ich will auf die schiefe Bahn geratene Jugendliche nicht aufgeben. Die Aufenthaltsdauer straffälliger Jugendlicher in geschlossenen Einrichtungen soll dementsprechend auch von der Frage abhängen, ob sie einen Schulabschluss schaffen und sich eine Perspektive für ein Leben nach Recht und Gesetz aufbauen.
Wir wollen, dass junge Gewalttäter früher als bisher zu so genannten Anti-Gewalttrainings zu verpflichten. Wir dürfen hier nicht warten, bis aus einem Rabauken ein aktenkundiger Intensivtäter wird. Wir müssen den Mut haben, Anti-Gewalttrainings und familienrechtliche Hilfen schon bei einer schwereren oder mehreren leichteren Straftaten anzuordnen. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass erzieherische Maßnahmen bereits für Kinder unter 14 Jahren möglich sind. Der gesetzliche Rahmen ist jetzt schon vorhanden.
Die Forderung der Opferhilfeeinrichtung “Weißer Ring”, der Kriminalprävention einen höheren Stellenwert einzuräumen ist richtig. Vorbeugung ist der beste Opferschutz: Der Opferschutz muss im Konzept gegen Jugendgewalt massiv gestärkt werden. Auch das ist Teil unserer Initiative.