Mindestlohn für weitere 1,2 Mio. Menschen
1,2 Millionen Menschen in der Zeitarbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Aus- und Weiterbildungsbranche erhalten zum 1. Mai einen Mindestlohn. Eine verbindliche Lohnuntergrenze hatte die SPD im Zuge der Hartz-IV-Verhandlungen durchgesetzt.
Rund 900.000 Menschen sind in der Leih- und Zeitarbeit beschäftigt. Ungelernte Leiharbeiter werden durch eine Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Westdeutschland künftig mindestens 7,60 Euro je Stunde erhalten, in Ostdeutschland 6,65 Euro. Dies entspricht dem von Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen Mindestlohntarifvertrag.
Zeitarbeiter sollen auch dann den Mindestlohn erhalten, wenn der Betrieb, an den sie ausgeliehen sind, niedrigere Löhne zahlt. Die Lohnuntergrenze verhindert außerdem, dass die Löhne nach der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes im Mai weiter unterlaufen werden. Denn ohne einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn hätten ausländische Zeit- und Leiharbeitsunternehmen – insbesondere aus Ost- und Mitteleuropa – ihre Beschäftigten deutlich unter Tarif nach Deutschland vermitteln können.
Einen von der SPD geforderten allgemein verbindlichen Mindestlohn sowie das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern hatten Union und FDP in den Verhandlungen blockiert. Weiterlesen →
