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	<title>Michael Neumann &#187; Sicherheit</title>
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	<description>Senator für Inneres und Sport der Stadt Hamburg</description>
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		<title>Einbr&#252;che aufgekl&#228;rt</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 22:49:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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Kriminalbeamte des PK 21 haben eine Einbruchserie von 17 Taten aufgekl&#228;rt. Der mutma&#223;liche T&#228;ter (54) sitzt nach seiner Festnahme auf frischer Tat bereits seit dem 27.12.2011 in Untersuchungshaft.
Am 27.12.2011 hatten Polizeibeamte den 54-J&#228;hrigen im Rahmen einer Sofortfahndung vorl&#228;ufig festgenommen. Ein Anwohner hatte Ger&#228;usche geh&#246;rt und festgestellt, dass seine Terrassent&#252;r aufgebrochen worden war. Die Beamten entdeckten [...]]]></description>
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<p>Kriminalbeamte des PK 21 haben eine Einbruchserie von 17 Taten aufgekl&#228;rt. Der mutma&#223;liche T&#228;ter (54) sitzt nach seiner Festnahme auf frischer Tat bereits seit dem 27.12.2011 in Untersuchungshaft.</p>
<p>Am 27.12.2011 hatten Polizeibeamte den 54-J&#228;hrigen im Rahmen einer Sofortfahndung vorl&#228;ufig festgenommen. Ein Anwohner hatte Ger&#228;usche geh&#246;rt und festgestellt, dass seine Terrassent&#252;r aufgebrochen worden war. Die Beamten entdeckten den Tatverd&#228;chtigen, der sich in einem Innenhof der Oeverseestra&#223;e versteckte und Tatmittel wegwerfen wollte.</p>
<p>Die Kriminalbeamten des PK 21 hatten zahlreiche Spuren an insgesamt 17 Tatorten in Hamburg-Altona gesichert und dem 54-J&#228;hrigen bereits fr&#252;hzeitig einige Spuren zuordnen k&#246;nnen. &#220;ber das Landgericht Hamburg wurde ein Durchsuchungsbeschluss f&#252;r die Wohnung und die Zelle des mutma&#223;lichen Einbrechers erwirkt. Die Beamten stellten ein Netbook sicher, dass bei einem Einbruch in der Kieler Stra&#223;e entwendet worden war. Dar&#252;ber hinaus ergab der Abgleich von sichergestellten Schuhen mit den Spuren am Tatort, dass der 54-J&#228;hrige weitere Einbr&#252;che begangen haben d&#252;rfte.</p>
<p>Die Ermittlungen der Kripo zum Verbleib des Stehlgutes dauern an.</p>
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		<title>Neue Regeln</title>
		<link>http://www.neumann-hamburg.de/2012/01/31/neue-regeln/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 09:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[

Am heutigen Montag hat Sozial- und Familiensenator Detlef Scheele neue Regelungen f&#252;r die Vermittlung von minderj&#228;hrigen Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien angeordnet, die mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres gelten. Bevor die zust&#228;ndigen Bezirke eine geeignete Pflegefamilie ausw&#228;hlen k&#246;nnen, m&#252;ssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangeh&#246;rigen k&#252;nftig nicht nur ein F&#252;hrungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen, [...]]]></description>
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<p>Am heutigen Montag hat Sozial- und Familiensenator Detlef Scheele neue Regelungen f&#252;r die Vermittlung von minderj&#228;hrigen Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien angeordnet, die mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres gelten. Bevor die zust&#228;ndigen Bezirke eine geeignete Pflegefamilie ausw&#228;hlen k&#246;nnen, m&#252;ssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangeh&#246;rigen k&#252;nftig nicht nur ein F&#252;hrungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen, damit die Beh&#246;rden Suchterkrankungen und andere relevante Krankheiten zweifelsfrei ausschlie&#223;en k&#246;nnen.</p>
<p>„Mit diesen Ma&#223;nahmen m&#246;chte ich zun&#228;chst sicherstellen, dass sich der Tod eines Kindes in einer Hamburger Pflegefamilie nicht wiederholt“, betont Familiensenator Detlef Scheele. Die Jugend&#228;mter in den Bezirken sind angewiesen, k&#252;nftig verst&#228;rkt pr&#228;ventiv zu arbeiten, damit es nicht gar nicht erst dazu kommen kann, dass ein Kind bei drogenabh&#228;ngigen Pflegeeltern aufw&#228;chst.“ <span id="more-7524"></span></p>
<p>K&#252;nftig m&#252;ssen angehende Pflegeeltern ein F&#252;hrungszeugnis vorlegen, das im Rahmen einer so genannten Eignungsfeststellung (§ 33 SGB) nicht nur auf einschl&#228;gige Straftaten wie Gewalt gegen Kinder oder Kindesmissbrauch hin &#252;berpr&#252;ft werden soll, sondern auf alle Straftaten, die bis dahin vorliegen. Jeder Eintrag in ein F&#252;hrungszeugnis ist somit k&#252;nftig ein Ausschlusskriterium f&#252;r Pflegeeltern, die ein Kind bei sich aufnehmen wollen. Eine weitere verbindliche Voraussetzung f&#252;r angehende Pflegeeltern und deren Hausangeh&#246;rigen ist der Nachweis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses, das auch einen Drogentest beinhaltet, den die Gesundheits&#228;mter der Stadt durchf&#252;hren. Die Kosten f&#252;r diese Drogentests &#252;bernimmt die Sozialbeh&#246;rde.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus hat Senator Scheele die Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg dazu aufgefordert, ihre jeweiligen Jugend&#228;mter anzuweisen, alle 1300 Hamburger Pflegefamilien und deren Hausangeh&#246;rigen bis zum 15. Februar 2012 genau zu &#252;berpr&#252;fen, ob Hinweise auf Suchterkrankungen und/oder Straftaten vorliegen. Sozialsenator Scheele bittet alle Hamburger Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, um Verst&#228;ndnis f&#252;r diese Ma&#223;nahmen. Au&#223;erdem beabsichtigt die Beh&#246;rde f&#252;r Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die bestehenden Regelungen zum Pflegewesen in Hamburg detailliert zu &#252;berpr&#252;fen und konkreter zu fassen.</p>
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		<title>CT-Analyst software &#252;bergeben</title>
		<link>http://www.neumann-hamburg.de/2012/01/28/ct-analyst-software-uebergeben/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 22:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[

 Gemeinsam mit der TU Harburg, dem Bundesamt f&#252;r Bev&#246;lkerungsschutz, der US-Navy Academy, der Feuerwehr und Polizei Hamburg wurde eine Software entwickelt, die exakt vorher berechnet, wie sich freigesetzte Gase und Stoffe, sei es durch Unf&#228;lle oder Anschl&#228;ge in Hamburg verbreiten. So kann schneller und zuverl&#228;ssiger entschieden werden, welche Bereiche evakuiert werden m&#252;ssen. Ein Meilenstein [...]]]></description>
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<p><a href="http://www.neumann-hamburg.de/wp-content/uploads/2012/01/Michael-Neumann-&#220;bergabe-CT-Analyst-Hamburg-2012.jpg"><img src="http://www.neumann-hamburg.de/wp-content/uploads/2012/01/Michael-Neumann-&#220;bergabe-CT-Analyst-Hamburg-2012-300x168.jpg" alt="" title="Michael Neumann - &#220;bergabe CT-Analyst Hamburg 2012" width="300" height="168" class="alignleft size-medium wp-image-7504" /></a> Gemeinsam mit der TU Harburg, dem Bundesamt f&#252;r Bev&#246;lkerungsschutz, der US-Navy Academy, der Feuerwehr und Polizei Hamburg wurde eine Software entwickelt, die exakt vorher berechnet, wie sich freigesetzte Gase und Stoffe, sei es durch Unf&#228;lle oder Anschl&#228;ge in Hamburg verbreiten. So kann schneller und zuverl&#228;ssiger entschieden werden, welche Bereiche evakuiert werden m&#252;ssen. Ein Meilenstein f&#252;r Hamburg!</p>
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		<title>Kontaktverbotsverordnung beschlossen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[

Der Senat hat eine Verordnung &#252;ber das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet beschlossen. Damit tr&#228;gt er der Tatsache Rechnung, dass in St. Georg trotz bestehender Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen wird. Die Aus&#252;bung von Prostitution und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen werden insbesondere von den Anliegern als sehr belastend empfunden.
Aufgrund [...]]]></description>
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<p>Der Senat hat eine Verordnung &#252;ber das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet beschlossen. Damit tr&#228;gt er der Tatsache Rechnung, dass in St. Georg trotz bestehender Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen wird. Die Aus&#252;bung von Prostitution und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen werden insbesondere von den Anliegern als sehr belastend empfunden.</p>
<p>Aufgrund der Sperrgebietsverordnung ist Prostitution in St. Georg verboten. Bislang konnte die Polizei dort nur gegen die Prostituierten selbst vorgehen. Trotz erheblicher Anstrengungen ist es mit den zur Verf&#252;gung stehenden polizeilichen Ma&#223;nahmen wie dem Platzverweis und der Verh&#228;ngung von Bu&#223;geldern nicht gelungen, die Prostitution sp&#252;rbar einzud&#228;mmen.</p>
<p><span id="more-7500"></span></p>
<p>Mit der beschlossenen Verordnung wird es Freiern k&#252;nftig untersagt, in St. Georg Kontakt zu Personen aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren. Ein Versto&#223; gegen die Verordnung stellt eine bu&#223;geldpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Maximal kann eine Geldbu&#223;e von 5000 Euro verh&#228;ngt werden. Aufgrund der in anderen St&#228;dten wie Frankfurt am Main, Leipzig und Stuttgart gesammelten Erfahrungen ist zu erwarten, dass die Verordnung generalpr&#228;ventiven Charakter entfalten und potentielle Freier vom Stadtteil St. Georg fernhalten wird. </p>
<p>Ich halte es f&#252;r den richtigen Ansatz, nicht nur gegen die Frauen, sondern gegen die Freier vorzugehen, die die im Sperrgebiet untersagten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten personellen Verst&#228;rkung des Polizeikommissariats 11 um zehn Beamte erwarte ich von den neuen rechtlichen Handlungsm&#246;glichkeiten der Polizei eine sp&#252;rbare Verbesserung der Situation in St. Georg.</p>
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		<title>Video&#252;berwachung zul&#228;ssig</title>
		<link>http://www.neumann-hamburg.de/2012/01/26/videoueberwachung-zulaessig/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 23:05:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Video&#252;berwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes &#252;ber die Datenverarbeitung der Polizei zul&#228;ssig ist.
Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem &#246;ffentlich zug&#228;ngliche Orte mittels Bild&#252;bertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die [...]]]></description>
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<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Video&#252;berwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes &#252;ber die Datenverarbeitung der Polizei zul&#228;ssig ist.</p>
<p>Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem &#246;ffentlich zug&#228;ngliche Orte mittels Bild&#252;bertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch k&#252;nftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Die Bildaufzeichnungen sind sp&#228;testens nach einem Monat zu l&#246;schen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten ben&#246;tigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine aufgenommene Person k&#252;nftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bek&#228;mpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist.<span id="more-7501"></span></p>
<p>Auf dieser Grundlage installierte die Polizei auf der Reeperbahn zw&#246;lf Videokameras. Sie k&#246;nnen um 360° geschwenkt und variabel geneigt werden. Die Kameras verf&#252;gen &#252;ber eine Zoomfunktion. Sie werden in der Polizeieinsatzzentrale gesteuert. Dorthin werden die Bilder auf eine Monitorwand &#252;bertragen, die aus zw&#246;lf Bildschirmen f&#252;r die einzelnen Kamerastandorte und einem gr&#246;&#223;eren Bildschirm besteht, auf den jeweils ein Kamerabild als Gro&#223;bild aufgeschaltet werden kann. Die Videobilder werden durch Mitarbeiter der Polizeieinsatzzentrale t&#228;glich 24 Stunden lang &#252;berwacht.</p>
<p>Die Kl&#228;gerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Haus an der Reeperbahn. Gegen&#252;ber diesem Haus ist eine der Kameras an einem Pfahl auf dem Mittelstreifen der Reeperbahn in etwa vier Meter H&#246;he befestigt. Sie erfasst in ihrem Schwenkbereich das Wohnhaus und den davor liegenden Stra&#223;enraum. Auf die gegen diese Video&#252;berwachung gerichtete Klage der Kl&#228;gerin haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg der Polizei untersagt, mit der Video&#252;berwachung auch die Wohnr&#228;ume der Kl&#228;gerin und den Eingangsbereich des Hauses zu erfassen.</p>
<p>Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es deshalb nur noch um die Video&#252;berwachung des &#246;ffentlichen Stra&#223;enraums durch die gegen&#252;ber dem Wohnhaus der Kl&#228;gerin installierte Kamera. Insoweit sah das Bundesverwaltungsgericht die Videowachung als rechtm&#228;&#223;ig an. Insbesondere besa&#223; der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der hier einschl&#228;gigen Vorschrift. Die Video&#252;berwachung nach dem Hamburgischen Gesetz &#252;ber die Datenverarbeitung der Polizei dient der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgungsvorsorge. Soweit die Strafverfolgungsvorsorge betroffen ist, unterf&#228;llt diese zwar der konkurrierenden Gesetzgebungszust&#228;ndigkeit des Bundes f&#252;r das Strafverfahren. Der Bund hat aber in der Strafprozessordnung keine Vorschriften erlassen, die den hier inmitten stehenden Sachverhalt abschlie&#223;end regeln und deshalb einen Zugriff der L&#228;nder verhindern. Namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung &#252;ber die Anfertigung und Aufbewahrung von Lichtbildern zu erkennungsdienstlichen Zwecken sowie &#252;ber die Observation Tatverd&#228;chtiger weisen nach Einsatzzweck und Voraussetzungen bedeutsame Unterschiede zur offenen Video&#252;berwachung auf. Dass die aufgezeichneten Bilder, soweit n&#246;tig, im Strafverfahren verwendet werden k&#246;nnen und sollen, macht die offene Video&#252;berwachung nicht zu einer Ma&#223;nahme der Strafverfolgung. In der Sache verfolgt der Gesetzgeber mit der offenen Video&#252;berwachung von Brennpunkten der Stra&#223;enkriminalit&#228;t legitime Ziele, n&#228;mlich derartige Delikte zu verh&#252;ten und Vorsorge f&#252;r ihre strafrechtliche Verfolgung zu treffen. Diese Ziele rechtfertigen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in dem hier allein noch streitigen Umfang.</p>
<p>BVerwG 6 C 9.11 &#8211; Urteil vom 25. Januar 2012</p>
<p>Vorinstanzen:<br />
OVG Hamburg, 4 Bf 276/07 &#8211; Urteil vom 22. Juni 2010 -<br />
VG Hamburg, 4 K 2800/06 &#8211; Urteil vom 24. Mai 2007 -</p>
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		<title>Bek&#228;mpfung der Hasskriminalit&#228;t</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 22:46:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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?Hamburg wird gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Th&#252;ringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bek&#228;mpfung der sogenannten Hasskriminalit&#228;t einbringen. Der Senat hat am 17.01.2012 einer entsprechenden Initiative der Justizsenatorin zugestimmt. Auch Nordrhein-Westfalen wird noch &#252;ber eine Mitantragstellung entscheiden.
Wir m&#252;ssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten. Mit der Gesetzesinitiative zur Bek&#228;mpfung der Hasskriminalit&#228;t setzen wir ein Signal, dass [...]]]></description>
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<p>?Hamburg wird gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Th&#252;ringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bek&#228;mpfung der sogenannten Hasskriminalit&#228;t einbringen. Der Senat hat am 17.01.2012 einer entsprechenden Initiative der Justizsenatorin zugestimmt. Auch Nordrhein-Westfalen wird noch &#252;ber eine Mitantragstellung entscheiden.</p>
<p>Wir m&#252;ssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten. Mit der Gesetzesinitiative zur Bek&#228;mpfung der Hasskriminalit&#228;t setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.</p>
<p>Unter Hasskriminalit&#228;t werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugeh&#246;rigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder k&#246;rperlichen Behinderung richten. Diese Straftaten verunsichern und ver&#228;ngstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie m&#252;ssen bef&#252;rchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weist f&#252;r das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus. </p>
<p>Mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggr&#252;nde und Ziele des T&#228;ters bei der Strafzumessung durch eine Erg&#228;nzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders ber&#252;cksichtigt. Damit wird im Strafgesetzbuch ausdr&#252;cklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafsch&#228;rfend wirken.</p>
<p>Der rassistische oder menschenverachtende Grund f&#252;r eine Straftat muss bei der Strafh&#246;he st&#228;rker ber&#252;cksichtigt werden als das bisher mitunter der Fall ist. Die Gesetzesinitiative ist deswegen wichtig und richtig.<br />
Mit einer Erg&#228;nzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zus&#228;tzlich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Diesem Ausschuss berichtet Deutschland regelm&#228;&#223;ig als Vertragspartner des „Internationalen &#220;bereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. M&#228;rz 1966“. Der Ausschuss unterbreitet seinerseits den Vertragsstaaten Vorschl&#228;ge und Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierungen. </p>
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