Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat, der bis 1860 den wohlklingenden Namen „hochedler und hochweiser Rath“ führte. Die 50 bis 60 Ratsmänner wählten sich gegenseitig auf Lebenszeit und kamen bis 1712 ausnahmslos aus der Kaufmannsschicht. Erst ab dieser Zeit wurden auch Juristen in den Rat aufgenommen. Die Besetzung des Senats aus Hamburgs Geschlechtern war seit Jahrhunderten üblich. Als Geschlechter bezeichnete man früher alteingesessene Patrizierfamilien, die wirtschaftliche und politische Macht ausübten und „in dieselbe Richtung schlugen“. In Hamburg gehörten zu ihnen die Familien Amsinck, Sieveking, Hudtwalcker – um nur einige zu nennen –, die in erster Linie dem Kaufmannsstand angehörten. Dieser sorgte nicht nur für materiellen Wohlstand, er prägte auch die geistige und politische Einstellung dieser Familien. Sie dachten politisch „in dieselbe Richtung“.
Die Herrschaft des Rates
Der Rat, der aus Männern der „führenden“ Familien Hamburgs bestand, hatte im Mittelalter das absolute Sagen. Das passte den Männern der erbgesessenen Bürgerschaft jedoch überhaupt nicht, und so kam es immer wieder zu erheblichen Streitereien. 1410 setzte die Bürgerschaft einen Rezess (der Vorläufer einer Verfassung) durch, der dem Senat verbot, ohne Zustimmung der Bürgerschaft Bürger zu verhaften, Kriege zu erklären und Steuern zu erheben. 1529 folgte ein weiterer Rezess, der dem Rat auferlegte, nur noch mit Zustimmung der Bürgerschaft Gesetze zu erlassen. Im 17. Jhd. wurden diese Streitigkeiten brutal ausgefochten: Erst nach blutigen Unruhen konnten die Bürger mit dem Hauptrezess von 1712 durchsetzen, dass Rat und erbgesessene Bürgerschaft gemeinsam zum Träger der Staatsgewalt wurden.
Der Senat: bis 1946 eine Männerriege
Jahrhundertelang rekrutierte sich der Senat aber nicht nur aus Hamburgs Geschlechterfamilien, sondern gleichzeitig auch aus dem biologischen Geschlecht mit dem fehlenden zweiten x-Chromosomen. Bis auch Frauen Mitglieder des Senats werden durften, bedurfte es eines langen Überzeugungskampfes. 1946 konnte endlich die erste Senatorin vereidigt werden: Paula Karpinski (SPD). Erstmals 1997, in der Amtsperiode des Ersten Bürgermeisters Ortwin Runde (SPD) (1997-2001), gelang es, dass gleich viele Senatorinnen wie Senatoren den Senat bildeten. Damit wurde dem 1996 in die Hamburgische Verfassung aufgenommenen Artikel 3, Absatz 2 Rechnung getragen. Hier heißt es: „Frauen und Männer [sollen] in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten“ sein. Bereits in den 50er Jahren des 20. Jhds. hatte die Abgeordnete der FDP, die Oberschulrätin Emmy Beckmann, versucht, den Gleichberechtigungsgedanken im Senatsgesetz zu verankern: Sie stellte im Plenum den damals „ungewöhnlichen Antrag“, in das Senatsgesetz den Passus: „Dem Senat müssen Frauen angehören“ aufzunehmen. Im Verfassungsausschuss hatten damals bereits alle gegen diesen Antrag gestimmt. Ein Mitglied meinte sogar, eine solche Bestimmung verstoße gegen das Grundgesetz, weil den Männern damit die Gleichberechtigung entzogen werde! Aber auch das Plenum wollte sich nicht mit dem Gleichberechtigungsgedanken anfreunden und lehnte Emmy Beckmanns Antrag unter großer Heiterkeit ab.
Der Senat unter Bürgermeister Olaf Scholz
Seit März 2011 ist der sozialdemokratische Senat unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz im Amt. In der Hamburgischen Bürgerschaft verfügt die Sozialdemokratie als Regierungspartei über 62 der 121 Sitze.
Am 7. März 2011 hat die Bürgerschaft Olaf Scholz zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. Am 23. März 2011 hat der Präsident des Senats die Zweite Bürgermeisterin Dorothee Stapelfeldt und die weiteren Senatsmitglieder berufen. Mit Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler und Wirtschaftssenator Frank Horch gehören dem Kabinett zwei parteilose Mitglieder an. Von den zehn Hamburger Senatoren sind fünf Frauen: Dorothee Stapelfeldt (Wissenschaft), Jutta Blankau (Stadtentwicklung und Umwelt), Jana Schiedek (Justiz), Barbara Kisseler (Kultur) und Cornelia Prüfer-Storcks (Gesundheit und Verbraucherschutz) sowie fünf Männer: Detlef Scheele (Arbeit, Familie, Soziales und Integration), Frank Horch (Wirtschaft, Vekehr und Innovation), Peter Tschentscher (Finanzen), Ties Rabe (Schule) und Michael Neumann (Inneres und Sport).
Welche Aufgaben hat der Senat?
Politik für die Hafenmetropole: Der Senat ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg. Den politischen Kurs bestimmen der Erste Bürgermeister und die Senatoren. Ihr Status entspricht dem eines Ministerpräsidenten beziehungsweise Ministers in anderen Bundesländern. Zentrale Aufgabe des Senats ist es, das Land Hamburg politisch zu führen, die Entwicklung der Stadt langfristig zu planen sowie die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen.
Der Senat vertritt die Freie und Hansestadt Hamburg außerdem im Bundesrat, bei Landesministerkonferenzen oder bei der Europäischen Union. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ratifizierung von Staatsverträgen wie dem Rundfunkstaatsvertrag oder auch das Begnadigungsrecht. Senatsempfänge, Staatsbesuche oder Ehrungen zählen zu den repräsentativen Pflichten.
Die Entscheidung, welche Personen das Land politisch führen, können die Bürger nicht direkt treffen. Bei der Wahl zum Hamburger Landesparlament, der Bürgerschaft, werben die verschiedenen Parteien mit ihren jeweiligen politischen Programmen um Stimmen. Diejenige Partei, die nach der Wahl die absolute Mehrheit hat, stellt den Senat. Verfügt keine Partei über die nötige Mehrheit, schließen sich zwei oder auch mehr Parteien zu einer Koalition zusammen.
Die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters, der Senatorinnen und Senatoren endet jeweils mit dem Zusammentritt einer neuen Bürgerschaft, die alle vier Jahre neu gewählt wird. Insgesamt dürfen dem Senat höchstens zwölf Mitglieder angehören. Eine Besonderheit im politischen System Hamburgs ist die Unvereinbarkeit von Regierungsmitgliedschaft und Abgeordnetenmandat: Seit 1971 dürfen Senatsmitglieder nicht mehr Abgeordnete der Bürgerschaft sein.
Wie regieren der Erste Bürgermeister und die Senatoren?
Das Amt des Ersten Bürgermeisters entspricht dem des Ministerpräsidenten in anderen Bundesländern. Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und trägt die Verantwortung für die gesamte Arbeit des Senats: Er entwickelt die politischen Richtlinien und koordiniert die Arbeit der Landesregierung.
Der Erste Bürgermeister wird vom Landesparlament, der Hamburgischen Bürgerschaft, gewählt. Als Regierungschef beruft und entlässt er seinen Stellvertreter und die Senatoren. Seine Auswahl muss allerdings von der Bürgerschaft in einer geheimen Abstimmung bestätigt werden.
Wenn die Bürgerschaft mit der Arbeit des Regierungschefs unzufrieden ist, können die Abgeordneten den Ersten Bürgermeister während seiner Amtszeit absetzen: Per Abstimmung, dem sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum, können die Bürgerschaftsabgeordneten dem Ersten Bürgermeister das Vertrauen entziehen und zugleich einen Nachfolger benennen.
Was zählt zu den Funktionen der Senatoren?
Der Status der Hamburger Senatorinnen und Senatoren entspricht dem der Minister in anderen Bundesländern. Ob Bildung, Stadtentwicklung oder Wirtschaft: Die Senatsmitglieder nehmen die Zuständigkeit für ihr jeweiliges politisches Ressort selbstständig wahr. Sie stimmen ihre Politik aber mit dem Ersten Bürgermeister und den anderen Senatsmitgliedern ab und vertreten nach außen die gesamte Regierungspolitik.
Die Senatorinnen und Senatoren werden vom Ersten Bürgermeister berufen und entlassen. Der Erste Bürgermeister kann auch parteilose Regierungsmitglieder einsetzen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es den Senatoren verboten einer weiteren Berufstätigkeit nachzugehen. Die Verfassung erlaubt ausschließlich die Übernahme von Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten, wenn die Regierungsmitglieder keinen materiellen Gewinn daraus ziehen.
Gehalt eines Senators
Als Senator erhalte ich monatlich brutto 13.820,49 € im Monat, das Weihnachtsgeld ist seit 2011 weggefallen. Von diesem Bruttogehalt zahle ich Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidarbeitrag, Zusatzversicherung, meinen Dienstwagen (1.454,36 € monatlich) und beteilige mich an der Resteaktion für unsere Partnerstadt Leon. Das Ergebnis ist ein Nettogehalt von 6.832 €.
Wofür sind die Staatsräte zuständig?
Das Amt des Staatsrats entspricht dem des Staatssekretärs in Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen. Obwohl sie nicht zur Landesregierung gehören, nehmen die politischen Spitzenbeamten an den wöchentlichen Senatssitzungen teil.
Alle Staatsräte sind einer Behörde beziehungsweise einem Senatsamt zugeordnet. In der Behördenhierarchie folgen sie direkt nach dem Senator bzw. dem Ersten Bürgermeister. Die Staatsräte vertreten den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senators gebunden.
In meiner Arbeit als Innensenator unterstützt mich Staatsrat Volker Schiek. Für diese Arbeit ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senators notwendig. Aus diesem Grund gehören die Staatsräte zu den politischen Beamten, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können.
Aktuell unterstützen 14 Staatsräte den Hamburger Senat. Im Bereich des Sportes unterstützt mich in meiner Arbeit Staatsrat Karl Schwinke.

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