Heute fand zum 25sten mal das Feuerwerk der Turnkunst in der der Alsterdorfer Sporthalle statt. Neben nationalen und internationalen Turnkünstlern nahmen auch zwei Hamburger Formationen teil – Steilshoop und Niendorf. Eine wirklich beeindruckende Veranstaltung. Es ist unglaublich, was der menschliche Körper in der Lage ist, zu leisten. Bei manchen Übung hoffte ich, dass alle Sportlerinnen und Sportler ihre Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben, das sah nicht gesund aus…
?Hamburg wird gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität einbringen. Der Senat hat am 17.01.2012 einer entsprechenden Initiative der Justizsenatorin zugestimmt. Auch Nordrhein-Westfalen wird noch über eine Mitantragstellung entscheiden.
Wir müssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten. Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.
Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten. Diese Straftaten verunsichern und verängstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie müssen befürchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.
Mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strafzumessung durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt. Damit wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafschärfend wirken.
Der rassistische oder menschenverachtende Grund für eine Straftat muss bei der Strafhöhe stärker berücksichtigt werden als das bisher mitunter der Fall ist. Die Gesetzesinitiative ist deswegen wichtig und richtig.
Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zusätzlich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Diesem Ausschuss berichtet Deutschland regelmäßig als Vertragspartner des „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966“. Der Ausschuss unterbreitet seinerseits den Vertragsstaaten Vorschläge und Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierungen.
Das Landeskriminalamt 63, Fachkommissariat für organisierte Kriminalität, hat einen 35-jährigen Deutschen türkischer Herkunft wegen des Verdachts des Drogenhandels vorläufig festgenommen und drei Kilogramm Betäubungsmittel sichergestellt.
Seit mehreren Monaten ermitteln die Beamten gegen eine türkische Tätergruppierung wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln. Im November gelang es, einen 43-jährigen Kurierfahrer vorläufig festzunehmen und dabei 26 Kilogramm Marihuana sicherzustellen. Der Beschuldigte wurde dem Haftrichter zugeführt. Die Kriminalbeamten setzten die Ermittlungen fort und es gelang ihnen, die Abnehmer des bereits festgenommenen mutmaßlichen Kuriers zu ermitteln.
Gegen einen Abnehmer, einen 35 Jahre alten Deutschen, erwirkte das LKA 63 über die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse.
Der Haftbefehl wurde heute an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen vollstreckt. Bei der Durchsuchung seines Hauses stellten die Beamten insgesamt 3 Kilogramm Marihuana und Haschisch sowie rund 1.000 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher.
Der 35-Jährige wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Beamte der Verkehrsdirektion West haben mit sieben Fahrzeugen und an zwei Kontrollstellen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und dabei insgesamt 156 Verstöße festgestellt. 12 Fahrer müssen mit einem Fahrverbot rechnen.
Trauriger Rekordhalter ist ein Pkw-Fahrer, der mit 166 km/h bei erlaubten 80 km/h auf der BAB 7 gemessen wurde. Er muss mit einem Fahrverbot und einem hohen Bußgeld rechnen. Im innerstädtischen Bereich fuhr der Spitzenreiter mit 80 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Zur Bekämpfung der Hauptunfallursache „Überhöhte Geschwindigkeit“ wird die Hamburger Verkehrsdirektion weitere Kontrollen durchführen.








