Das ist üblich bei Eröffnungen Idealer Orgs: Das Entree ist hübsch renoviert, standardisiert ausgestattet und viele extra angereiste Scientologen sollen zählbaren Erfolg symbolisieren. Letzte Woche bewegten sich knapp 1.000 Scientologen im Rahmen einer Demonstration vom Gänsemarkt zum Domplatz, um dort zu feiern. Die Scientologen feierten nach mühsamer Renovierung sich und ihre modernisierte Zentrale am Domplatz
Für die Beobachtung der Scientology-Organisation (SO) durch den Verfassungsschutz ist es unerheblich, ob die Organisation Titel wie „Kirche” oder „Religion” trägt. Es zählen allein die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Doch die Weltanschauungs- bzw. Religionsfreiheit gilt selbstverständlich auch im Hinblick auf Scientology.
Dieses Schild wiederum fand ich auf der Senatsseite des Hamburger Rathauses… Damit steht es zwischen Bürgerschafts- und Senatsseite unentschieden was seltsame Türbeschriftungen angeht.
Oder ist es eine dunkle Macht, die ohne Wissen von Bürgerschaft und Senat befremdliche Schilder im Rathaus aufhängt?! Oder neuer Fall für die Alsterdetektive…
Heute fand zum 25sten mal das Feuerwerk der Turnkunst in der der Alsterdorfer Sporthalle statt. Neben nationalen und internationalen Turnkünstlern nahmen auch zwei Hamburger Formationen teil – Steilshoop und Niendorf. Eine wirklich beeindruckende Veranstaltung. Es ist unglaublich, was der menschliche Körper in der Lage ist, zu leisten. Bei manchen Übung hoffte ich, dass alle Sportlerinnen und Sportler ihre Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben, das sah nicht gesund aus…
?Hamburg wird gemeinsam mit Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität einbringen. Der Senat hat am 17.01.2012 einer entsprechenden Initiative der Justizsenatorin zugestimmt. Auch Nordrhein-Westfalen wird noch über eine Mitantragstellung entscheiden.
Wir müssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten. Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren.
Unter Hasskriminalität werden Straftaten gefasst, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten. Diese Straftaten verunsichern und verängstigen insbesondere andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Sie müssen befürchten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.
Mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strafzumessung durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt. Damit wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafschärfend wirken.
Der rassistische oder menschenverachtende Grund für eine Straftat muss bei der Strafhöhe stärker berücksichtigt werden als das bisher mitunter der Fall ist. Die Gesetzesinitiative ist deswegen wichtig und richtig.
Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setzt Deutschland zusätzlich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um. Diesem Ausschuss berichtet Deutschland regelmäßig als Vertragspartner des „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966“. Der Ausschuss unterbreitet seinerseits den Vertragsstaaten Vorschläge und Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierungen.








