120 statt 90 Tage pro Jahr jobben: Bessere Nebenverdienstmöglichkeiten für internationale Studierende
Im Juli: Sondertermine an Hochschulen zur Änderung der Arbeitserlaubnis

Zum 1. August dürfen internationale Studierende 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Jahr nebenher jobben. Bisher lag die Grenze bei 90 Tagen. Die Erweiterung der Arbeitserlaubnis ergibt sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie.
Für Hamburg hat die Behörde für Inneres und Sport mit den bezirklichen Ausländerdienststellen eine Regelung im Vorgriff vereinbart, um die internationalen Studierenden noch vor Anbruch der Semesterferien möglichst schnell und unbürokratisch zu ihrem neuen Recht kommen zu lassen.
Ausländische Studierende, deren Aufenthaltserlaubnis noch länger gilt und die lediglich die Erweiterung der Arbeitserlaubnis beantragen wollen, erhalten die Änderung per Stempelabdruck nebst Dienstsiegel und Unterschrift bescheinigt.

Als besonderen Service bieten die Ausländerdienststellen die folgenden vier Sondertermine an hamburgischen Hochschulen an:

Mittwoch, 4.7.2012
Technische Universität Harburg, Gebäude N, Eißendorfer Straße 40, Raum 0.003 im Erdgeschoss

Mittwoch, 11.7.2012
Universität Hamburg, International Office, Rothenbaumchaussee 36, Raum 8 im Erdgeschoss

Mittwoch, 18.7.2012
Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Studierendenzentrum, Flügelbau, Stiftstraße 69, Raum 403, 4. Obergeschoss

Mittwoch, 25.7.2012
Universität Hamburg, International Office, Rothenbaumchaussee 36, Raum 8 im Erdgeschoss

Jeweils zwischen 9 und 12 Uhr bzw. zwischen 13 und 15 Uhr werden dort Bedienstete der Ausländerabteilungen die neuen Arbeitserlaubnisse erteilen.
Diese Regelung gilt allerdings nur für ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Freizügigkeitsbescheinigung, die bereits von einer Hamburger Behörde ausgestellt wurde – also nicht bei Studierenden, die außerhalb Hamburgs wohnen oder gerade erst zugezogen sind. Auch können bei diesen Terminen keine sonstigen ausländerbehördlichen Anliegen bearbeitet werden. Wer keinen dieser Termine an den Hochschulen wahrnehmen kann, kann sich die erweiterte Arbeitserlaubnis auch bei der Ausländerabteilung des zuständigen Bezirksamtes erteilen lassen.

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