Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig, geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000) hervor. Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich.
Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (zur Zeit maximal 336 Euro im Monat) steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein. Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst seien nach der bisherigen Gesetzeslage voll steuerpflichtig gewesen und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden. „Mit dieser Gesetzesänderung ist die Billigkeitsregelung nunmehr entbehrlich“, schreibt die Bundesregierung.

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