Hamburg hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine gesetzliche Mindestquote für die Besetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen mit Frauen und Männern fordert. „Der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft ist immer noch viel zu gering. Dies widerspricht dem im Grundgesetz niedergelegten Gleichheitsgrundsatz von Männern und Frauen in eklatanter Weise. In den letzten Jahren wurden kaum Fortschritte erzielt. Die Bundesregierung ist in dieser Frage heillos zerstritten und hat zu lange erfolglos darauf gesetzt, dass sich die Wirtschaft freiwillig bewegt“, begründete Justizsenatorin Jana Schiedek den Schritt zur Einführung einer verbindlichen Quote.
Die Mindestquote in Höhe von 40 % soll schrittweise in zwei Stufen und mit einer Übergangsfrist von elf Jahren umgesetzt werden. Quotenverstöße sollen durch steuerliche Maßnahmen geahndet werden. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sieht der Vorschlag eine Härtefallklausel sowie eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit 90 % oder mehr Beschäftigten desselben Geschlechts vor.
Organspende geht jeden an
Der Bundesrat befasst sich mit dem Transplantationsgesetzes. Ziel ist, dem Organmangel in Deutschland besser als bisher entgegen zu wirken und mehr Menschen zur Organspende zu überzeugen. Jeder Einzelne soll sich regelmäßig mit dem Thema Organspende befassen, eine persönliche Entscheidung treffen und diese dokumentieren. In der Neufassung bleibt dabei eine wichtige ethische Grundlage erhalten: Die Bereitschaft zur Organspende bleibt ein freiwilliger Akt. Die Entscheidung kann auch nach der Neufassung frei ohne staatlichen Zwang getroffen werden. Zusätzlich baut das Gesetz auf ein größeres Engagement der Krankenkassen. Durch die neu gestaltete Verpflichtung an jeden einzelnen Versicherten heranzutreten, wurde ein geeignetes Instrument entwickelt, die Bürgerinnen und Bürger möglichst flächendeckend zu erreichen. Darüber hinaus werden alle Beteiligten an der gesundheitlichen Versorgung aufgefordert, mit Informationen zu den medizinischen Fragen rund um die Organspende zur Verfügung zu stehen und so zum Abbau von eventuell vorhandenen Bedenken oder Ängsten beizutragen. Die beschlossenen Neuregelungen sehen konkret unter anderem vor, künftig alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig über ihre Krankenkassen zur Organspende zu informieren und zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern. Einen Zwang dazu wird es aber nicht geben. Die Aufforderung wird erstmalig in diesem Jahr erfolgen und dann in regelmäßigen Abständen wiederholt. Auf diese Weise soll jeder Einzelne animiert werden, seine Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. „Die Neuregelungen zur Organspende schaffen endlich die notwendigen Voraussetzungen, um die Bereitschaft zu mehr Organspenden in ethisch gebotener Weise zu erhöhen“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Die Einführung der Entscheidungslösung achtet das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung und wird sicherlich auch in der Bevölkerung breite Zustimmung finden. Es ist wichtig, dass Menschen ihren Willen dokumentieren, um diese schwierige Entscheidung nicht ihren Angehörigen aufzubürden.“ Die Einführung der Entscheidungslösung wird in Hamburg durch vielfältige Aktionen flankiert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Bevölkerung gemeinsam durch die Gesundheitsbehörde, die Kassenärztliche Vereinigung und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft über die Entscheidungslösung informiert werden. Die Bezirksämter sollen den Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit Personalausweis bzw. Führerschein einen Organspendeausweis und Informationsmaterial übergeben. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit der Schulbehörde über die Organspende informiert werden. Durch gezielte Plakatierung zum Beispiel auf Bussen und in S- und U-Bahnen soll zusammen mit den Krankenkassen zusätzlich auf die Thematik aufmerksam gemacht werden.
Hamburg setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen europäischer Reeder ein
Der Bundesrat berät über eine EU-Vorlage zum Abwracken von großen Handelsschiffen. Die EU plant einige Regelung des internationalen Übereinkommens von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen von 2009, das sich derzeit noch im Ratifizierungsprozess befindet, vorab umzusetzen und weitergehende Auflagen einzuführen. Durch die geplante Verordnung besteht die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen für Schiffseigner mit Schiffen unter Flaggen von EU-Mitgliedsstaaten gegenüber ihrer internationalen Konkurrenz. Ein von Hamburg initiierter Antrag lehnt daher die Regelungen, die über das internationale Abkommen hinausgehen ab. „Fairer Wettbewerb auf in einem globalen Markt ist nur auf der Basis gleicher Regeln möglich“, so Wirtschaftssenator Frank Horch.
Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland
Der Bundesrat wird in einem ersten Durchgang über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt beraten. Der zweite Durchgang ist für Ende November vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht für die Vergangenheit eine Nachversteuerung bislang unentdeckter, unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz mit Strafbefreiung unter Beibehaltung der Anonymität mit Steuersätzen von 21 bis 41% vor. Für die Zukunft ist die Einführung einer anonymen pauschalen Besteuerung der Kapitaleinkünfte in Höhe von 26,375% geplant. Zusammen mit anderen Ländern hat Hamburg einen kritischen Antrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Das Steuerabkommen wurde am 21. September 2011 von der Bundesregierung und der Schweiz unterzeichnet. Es wurde am 5. April 2012 durch ein Änderungsprotokoll modifiziert und soll nun durch den Gesetzentwurf ratifiziert werden.
Bundesregierung soll Gesetzentwurf zur Kostentragung bei der Grundsicherung vorlegen
Die Bundesregierung hat bisher den zugesagten Gesetzentwurfs zur Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht vorgelegt. Dies hatte die Bundesregierung den Ländern vor über einem Jahr zugesichert. Um diesen Stillstand zu überwinden fordern Hamburg und andere Länder die Bundesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich einzuleiten. Die Länder seien an der Erarbeitung der Vorlage zu beteiligen. Der Bund hatte zugesagt, die Bundesbeteiligung für das Jahr 2013 von 45 % auf 75 % zu erhöhen und ab 2014 die Kosten vollständig zu übernehmen. Gleichzeitig soll die Bundesregierung erneut aufgefordert werden, im Gesetzentwurf eine Regelung vorzusehen, die – anders als die derzeitige Regelung – eine zeitnahe Kostenerstattung sicherstellt. Nur so könne angesichts der jährlich wachsenden Empfängerzahlen vermieden werden, dass Länder und Kommunen einen Ausgabenanstieg vorfinanzieren müssen.
Die Leiharbeit braucht faire und sichere Arbeitsbedingungen
Zusammen mit den anderen sozialdemokratisch regierten Ländern setzt sich Hamburg im Rahmen des gemeinsamen Entschließungsantrages „Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen“ aktiv für eine stärkere Position der Leiharbeitnehmer/-innen ein. Die bisherigen Regelungen seien nicht weitreichend genug, um Leiharbeit als ein gleichwertiges Beschäftigungsverhältnis zu etablieren und den Missbrauch in dieser Branche effektiv zu bekämpfen. Um ein wirkungsvolles Instrument gegen Missbrauch und für faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, solle im ersten Schritt der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gezahlt werden, denn nur so könne eine Spaltung der Belegschaft verhindert werden. Weiterhin sollten Betriebsräte weitreichendere Mitbestimmungsrechte erhalten, die Konzernleihe dürfe keinen Sondertatbestand mehr darstellen und das Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot solle wieder eingeführt werden, um keine Arbeitsverträge von Fall zu Fall zu ermöglichen und so das Geschäftsrisiko einseitig auf die Leiharbeitnehmer abzuwälzen. In der Leiharbeit solle nur noch eine Höchstüberlassungsdauer von 12 Monaten gelten und aus rechtssystematischen Gründen solle die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfolgen.
Mehr Preistransparenz bei Benzin, Strom und Gas
Der dem Bundesrat vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützt die transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung auf den Strom- und Gasmärkten. So werden die bisher zersplitterten Aufsichtskompetenzen auf den Großhandelsmärkten bei der neu einzurichtenden Markttransparenzstelle im Bundeskartellamt gebündelt, die künftig eng mit der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten wird. Vor dem Hintergrund der Benzinpreisdebatte sieht der Gesetzentwurf zusätzlich eine umfangreiche Beobachtung der Benzin- und Dieselpreise vor. So soll die Markttransparenzstelle künftig jede Woche Verkaufs-, Beschaffungs- und Mengendaten auf den Kraftstoffmärkten erheben, um damit kartellrechtliche Verstöße leichter erkennen und ahnden zu können. Der Länderkammer liegen zudem umfangreiche Ausschussempfehlungen vor, die erneut die Forderung nach einer gesetzlichen Benzinpreisbremse in Anlehnung an das „West-Australische-Model“ aufgreift. Demnach müssten die Preise künftig zentral gemeldet und könnten nur alle 24 Stunden verändert werden. Ebenfalls wird gefordert, die Verbraucher mit einem entsprechenden Internetangebot über die aktuellen Benzin- und Dieselpreise zu informieren.
Abschaffung der „Demokratieerklärung“
Dem Bundesrat liegt eine Entschließung vor, die den Generalverdacht der Bundesregierung gegenüber – möglicherweise als extremistisch einzustufenden – Organisationen beseitigen soll. Ziel der Entschließung, ist die Abschaffung der „Demokratieerklärung“, mit der sich alle Antragsteller für Mittel des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen müssen und bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten und dies – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auch für ihre Projektpartner garantieren. Diese Erklärung stellt Organisationen, die sich seit Jahren zum Grundgesetz bekennen, unter Generalverdacht. Zudem sei die Verpflichtung zur Überprüfung von Kooperationspartnern geeignet, Misstrauen untereinander Vorschub zu leisten. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Programms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der neuen Förderperiode die Unterzeichnung einer Erklärung zur Verfassungstreue (sog. „Demokratieerklärung“) zur Fördervoraussetzung erklärt.
Nationales Waffenregister kommt
Der Bundesrat entscheidet über das Gesetz zur Einrichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWR) und die dazugehörige Durchführungsverordnung. Geregelt wird darin der Aufbau und Betrieb des NWR, insbesondere welche Daten zu speichern sind und welchen Behörden die Daten unter welchen Voraussetzungen übermittelt werden dürfen. Das NWR ist als reines Verwaltungsregister ausgestaltet, Privatleute werden keinen Zugriff haben. Durch das NWR sollen die lokalen Waffenregister der Behörden teilweise zusammengefasst werden, die Waffenbehörden vor Ort sollen weiterhin für die Datenbearbeitung verantwortlich sein. Sie würden lediglich eine Teilmenge der ihrer Daten an das NWR übermitteln, dass beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt werden soll. Neben Waffendaten, Personendaten und Erlaubnisdokumenten sollen auch Sicherstellungen oder Waffenverbote gespeichert werden. Die Recherchemöglichkeiten würden vor allem für die Polizei, aber auch für die Nachrichtendienste und die Zollbehörden bestehen. Unter besonderen Voraussetzungen wäre auch der automatisierte Datenabruf zulässig.
EU gefährdet das Streikrecht
Der Bundesrat befasst sich mit dem Vorschlag für eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleitungsfreiheit. Hintergrund des Verordnungsvorschlags der Kommission sind die Urteile „Viking-Line“ und „Laval“ des Europäischen Gerichtshof, in denen er ausdrücklich festgestellt hat, dass das Recht auf Durchführung kollektiver Maßnahmen einschließlich des Streikrechts ein fester Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts ist. Mit ihrem Vorschlag will die Kommission klären, in welchem Verhältnis Arbeitnehmerrechte und Streikrecht einerseits und Binnenmarktgrundfreiheiten wie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit andererseits zueinander stehen. Dabei soll auch die spezifische Rolle der Sozialpartner auf EU-Ebene anerkannt werden. Der Vorschlag enthält insbesondere Bestimmungen zu den allgemeinen Grundsätzen des Verhältnisses zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten, der außergerichtlichen Streitbeilegung aufgrund mitgliedsstaatlicher Regelungen, der Rolle der nationalen Gerichte und einem „Warnmechanismus“ zur gegenseitigen Information bei grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen mit „gravierenden Auswirkungen“. Dem Bundesrat liegt hierzu eine Stellungnahme vor, in der zwar das Ziel einer Klarstellung des Verhältnisses zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten der Verordnung begrüßt wird. Allerdings gibt es Zweifel, ob die EU für diese Thematik die Rechtsetzungskompetenz inne hat. Im Bundesrat gibt es daher erhebliche Kritik an der Vorlage, da er das Streikrecht gefährden würde, das für die Durchsetzung fairer Entgelt- und Arbeitsbedingungen unerlässlich ist. Zu diesem Vorschlag der EU gibt es auch sehr starke Kritik von Gewerkschaften und Teilen des Europäischen Parlaments.
Verbesserung des Rechtsschutzes vor Wahlen
Der Bundesrat entscheidet über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen “zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen”. Damit im Zusammenhang steht ein weiterer gemeinsamer Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem die entsprechenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. In Zukunft sollen Vereinigungen hiernach das Recht haben, unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen, wenn der Bundeswahlausschuss die Anerkennung der Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Ein solcher Rechtsbehelf vor der Wahl existierte bislang nicht. Bisher stand nur die nachträgliche Wahlprüfungsbeschwerde zur Verfügung. Daneben soll bei der Wahlprüfung künftig ausdrücklich festgestellt werden, ob eine Verletzung subjektiver Rechte vorliegt – auch wenn sich die Verletzung nicht auf die Gültigkeit der Wahl auswirkt.

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