Der Hamburger Senat hat heute das Zustandekommen des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ formell festgestellt. Das Anliegen der Initiatoren ist in der Zeit vom 2. Juni bis 22. Juni 2011 von mindestens 62.732 zur Bürgerschaft wahlberechtigten Personen durch Unterschrift unterstützt worden. Ziel des Volksbegehrens ist es, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu überführen.

Wie geht es weiter?

Die Bürgerschaft hat nun vier Monate Zeit zu entscheiden, ob sie dem Volksbegehren entsprechen will. Die Frist beginnt nach der Sommerpause der Bürgerschaft und läuft vom 16. August 2011 bis zum 15. Dezember 2011.

Verstreicht die Frist, ohne dass die Bürgerschaft das Anliegen übernimmt, können die Initiatoren binnen eines Monats die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Der Volksentscheid würde dann am Tag der nächsten Bürgerschafts- oder Bundestagswahl stattfinden. Auf Antrag der Initiatoren kann der Volksentscheid auch an einem anderen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden, frühestens jedoch am Sonntag, 22. April 2012.

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