Wir Sozialdemokraten wollen konsequenter gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und besonders gegen den rechtswidrigen und beabsichtigten Leerstand von Wohnungen in Hamburg vorgehen. In einem Bürgerschaftsantrag fordern wir eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, damit Wohnungsleerstand künftig schneller, umfassender und effektiver bekämpft werden kann. Der Senat muss mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt endlich Konsequenzen ziehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Menschen vergeblich eine Wohnung suchen, während in großer Zahl Wohnungen leer stehen und nicht auf dem Markt angeboten werden. Wir legen jetzt konkrete Vorschläge vor. Mit denen könnte kurzfristig eine erhebliche Zahl von Wohnungen wieder auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden. Wohnraum ist in Hamburg ein zu wertvolles Gut als dass man es mit unnötigem Leerstand verschwenden darf.

In Hamburg werden seit Jahren viel zu wenige Wohnungen gebaut. Das knapper werdende Angebot läßt die Mieten weiter anziehen. Das betrifft nicht nur die attraktiven citynahen Stadtteile. Vor diesem Hintergrund ist inakzeptabel, dass Mietwohnungen über Monate oder gar Jahre leer stehen, während viele Menschen händeringend eine Wohnung suchen. Wenn der Senat beim dringend erforderlichen Wohnungsneubau schon kaum etwas zu Stande bringt, soll er wenigstens den vorhandenen Wohnungsbestand wirksam gegen Zweckentfremdung schützen.

Das unbegründete Leerstehenlassen von Mietwohnungen ist eine vollkommen inakzeptable Form der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Wir wollen die Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Dieses neue Gesetz, erst 2008 unter der CDU-Alleinregierung neu verkündet, hatte den behördlichen Wohnraumschutz erheblich gelockert. Schon damals hatten wir eigene Vorschläge für einen effektiveren Wohnraumschutz gemacht, die von der CDU-Bürgerschaftsmehrheit abgelehnt worden waren (Drs. 18/7970). Nun zeigt sich, dass das Gesetz in der Praxis keine ausreichende Handhabe gegen rechtswidrigen Leerstand bietet. In einzelnen Bereichen ist daher eine Verschärfung erforderlich. Die Behörden müssen besser über Wohnungsleerstand informiert sein. Sie brauchen effektivere Mittel, um auf Wohnungsleerstand zu reagieren. Und Hamburg braucht schnellere Verfahren, wenn die für Wohnungsleerstand Verantwortlichen belangt werden sollen.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen greifen wir auch eine Initiative des Mietervereins “Mieter helfen Mietern” auf, die vor kurzem ebenfalls auf die Mängel des gesetzlichen Instrumentariums zur Bekämpfung von Leerstand aufmerksam gemacht hatte.

Wir fordern in unserem aktuellen Bürgerschaftsantrag unter anderem folgende Änderungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes:

1. In ganz Hamburg soll Zweckentfremdung von Wohnraum grundsätzlich untersagt sein. Freistellungen für ganze Gebiete, Ortsteile oder Bezirke sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein.

2. Für die Berechnung von Fristen und Leerstandzeiträumen ist der Auszug des letzten Mieters und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Behörde maßgeblich

3. Für die Wiedervermietung leer stehender Wohnungen soll die Behörde insbesondere bei Leerstand von mehr als einem Jahr, kurze Fristen setzen.

4. Kommt der Vermieter der Anordnung der Wiedervermietung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, steht der Behörde ein eigenes Belegungsrecht für die Wohnung zu. Damit kann die Behörde – anders als jetzt – bei Missachtung ihrer Anordnungen eine Vermietung der leer stehenden Wohnung an einen konkreten Mieter durchsetzen.

5. Wenn ein Leerstand von mehr als sechs Monaten absehbar ist – etwa wegen bevorstehender Umbau, Abriss- und Neubaumaßnahmen – kann die Behörde die Verantwortlichen verpflichten, eine Zwischenvermietung vorzunehmen.

6. Wird Wohnraum nach Auszug des letzten Mieters nicht innerhalb von sechs Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt, besteht die Verpflichtung, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Dabei müssen die Gründe für den Leerstand hierfür genannt und nachgewiesen werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann ein Bußgeld (bis zu 50.000,– Euro) verhängt werden. Die Anzeigepflicht soll entscheidend dazu beitragen, dass die Behörden nicht nur zufällig sondern systematisch von leer stehenden Wohnungen erfahren und so die Möglichkeit erhalten auch flächendeckend gegen unbegründeten Leerstand vorzugehen.

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