Die von der Umweltbehörde vorgestellte Aufgabenverteilung bei der Räumung von Eis und Schnee ist unvollständig und zu zögerlich. Die Behörde hat zwar erste richtige Schritte unternommen, um das Zuständigkeitswirrwarr beim Thema Schneeräumung zu beenden. Ein Konzept aus einem Guss hat sie aber immer noch nicht vorgelegt.
Auch nach den nun verkündeten Änderungen ist ein neues Winter-Chaos nicht ausgeschlossen.
So hat die Behörde nichts zum Umgang mit verschneiten und vereisten Radwegen und Wegen in Grün- und Erholungsanlagen geregelt. Hier hatten wir gefordert, die Zuständigkeit auf die Stadtreinigung zu übertragen. Wenn Hamburg im Jahr 2011 Umwelthauptstadt ist, dann sollten die Hamburger Radwege auch von Dezember bis März befahrbar sein. Auch über möglicherweise nötige Sanktionen bei Verstößen gegen die Räumpflicht hat die Behörde bisher nichts gesagt. Und unklar ist schließlich, warum das angekündigte Gesetz erst zur Wintersaison 2011/2012 wirksam werden kann. Meine Fraktion hat schließlich bereits im April 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Erweiterung der Räumpflicht auf bestimmte Radwege, Verbindungswege zwischen Haltestellen und Gehwegen und bestimmten Wegen in Grün- und Erholungsanlagen vorsah.
Die Stadtentwicklungsbehörde hatte zuvor Änderungen beim Winterdienst angekündigt und dabei weitgehend Vorschläge der SPD-Bürgerschaftsfraktion übernommen. Versäumt hat die Behörde aber offensichtlich, eine Regelung für Radwege und Grünanlagen zu treffen. Bereits im Mai hatten wir gefordert, die Stadtreinigung solle auch die Verantwortung für Schnee- und Einsräumung auf den Radwegen – insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen – wie für wichtige Wege in Grün- und Erholungsanlagen übernehmen. Hamburg könne sich an Kiel orientieren: Dort räumt und streut die so genannte Straßenreinigungsanstalt bei Schneefall auch Radwege.
Das Konzept der Umweltbehörde verbessert zwar das Zuständigkeitschaos bei der Räumung von Eis und Schnee. Ein Konzept aus einem Guss ist das ganze aber bisher nicht.

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