Das Verbot des arabisch-deutschen Kulturvereins “Taiba” durch die Hamburger Innenbehörde scheint notwendig. Die Toleranz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat ihre Grenzen. Und diese Grenzen sind wohl durch den Verein und die Al-Quds-Moschee am Steindamm eindeutig überschritten worden.
Der Kampf gegen verfassungsfeindliche Organisationen wird und muss streng rechtsstaatlich geführt werden. Das schließt den Rechtsweg für die Betroffenen ausdrücklich mit ein.
Die Behörde für Inneres hatte das mit sofortiger Wirkung geltende Verbot der “Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V.” bekannt gegeben. Das Hamburgische Oberlandesgericht hat dem Verbotsantrag zugestimmt. Der Verein ist Träger der Masjid Taiba-Moschee, die sich bis vor zwei Jahren noch Al-Quds-Moschee Hamburg nannte.
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