Nach einer ersten Prüfung bietet der Bericht die Grundlage für einen Neuanfang an unserer Universität, die nicht vertan werden sollte. Allerdings ist völlig ungewiss, durch wen das Wissenschaftsressort künftig im Senat vertreten wird. Senatorin Gundelach hat inzwischen den Rückhalt in der schwarz-grünen Koalition verloren, sie ist eine Senatorin auf Abruf.

Ich sehe mich zudem in meiner Kritik an dem Wahlverfahren für die Hochschulpräsidien bestätigt. Meine Fraktion hat bereits vor einem Jahr in einem von CDU und GAL seinerzeit abgelehnten Bürgerschaftsantrag gefordert, unabhängig von der grundsätzlich zu hinterfragenden Rolle der Hochschulräte, in einem ersten Schritt die Zuständigkeiten zwischen Hochschulrat und Hochschulsenat zu drehen. Die Kommission kommt nun zu genau diesem Ergebnis: Die Präsidenten der Hochschulen sollen zukünftig vom Hochschulsenat gewählt und vom Hochschulrat bestätigt werden.

Wie die Senatorin angesichts dieses Vorschlags und anderer weitgehender Änderungen zu der Aussage kommen kann, der Bericht stelle dem bisherigen Hamburgischen Hochschulgesetz ein positives Zeugnis aus, wird ihr Geheimnis bleiben.

Die SPD-Fraktion fordert:

1. Die Verantwortung über ihre Geschicke muss bei den Hochschulen selbst liegen. Demokratische akademische Selbstverwaltungsmöglichkeiten sind wiederherzustellen.
2. Die Hochschulräte sollten zu Beiräten mit beratender Funktion für demokratisch legitimierte Hochschulgremien und Funktionsträger werden.
3. Die Hochschulgremien müssen wieder die Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen wie die Wahl der Hochschulpräsidenten und Kanzler der Hochschulen, die Struktur- und Entwicklungspläne und die Wirtschaftspläne erhalten.
4. Unterhalb der Fakultätsebene sind weitere Ebenen der Mitbestimmung zu schaffen.

Wir werden die nächsten Monate nutzen, um mit den Hochschulen über unsere Vorschläge zu sprechen.

Die Kommission hat einige gute Vorschläge unterbreitet, die aber notwendigerweise an einigen Stellen halbherzig bleiben mussten. Grund dafür ist der von der Wissenschaftsbehörde formulierte Auftrag an die Kommission, aus dem ersichtlich ist, dass die Behörde an den Grundsätzen des Drägerschen Gesetzes nichts ändern möchte.

Es ist deshalb zu befürchten, dass die faktische Abschaffung der akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen durch Herrn Dräger beibehalten wird, mithin sich an Entdemokratisierung, Intransparenz und unklaren Zuständigkeiten in den Hochschulen auch nach einer Novellierung des Hochschulgesetzes nicht viel zum Positiven wenden wird.

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