Ich warne vor weiteren Personalkürzungen bei der Staatsanwaltschaft. Die Zahl der Staatsanwaltsstellen liegt mit 175,5 unter dem Niveau von 2001. Mindestens 3,5 Stellen sind dauerhaft nicht besetzt, vermutlich sogar mehr.

Weniger Anklagevertreter müssen mehr und härtere Arbeit leisten. Ich rate zu einer Aufgaben- und möglicherweise auch Organisationskritik bei der Staatsanwaltschaft. Wir werden uns über Entlastungsmöglichkeiten für die Staatsanwälte unterhalten müssen – etwa im Bereich der Massenkriminalität im Bagatellbereich. Denn wir wollen sicher stellen, dass sich die Staatsanwälte auf ihre wirklich dringlichen und wichtigen Aufgaben konzentrieren können.

Die Justizbehörde hat für das kommende Jahr schon aufgrund der Sparbeschlüsse aus dem vergangenen November Stellenstreichungen bei der Staatsanwaltschaft angekündigt. Es ist zu befürchten, dass im Rahmen der nächsten Sparrunde weitere Stellen wegfallen. Diese Streichungen sind nicht mit sinkender Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen.

Denn jeder, der mit der Staatsanwaltschaft zu tun hat, weiß, dass ihre Arbeitsbelastung in vielen Bereichen über das vertretbare Maß hinaus geht.

Die Staatsanwaltschaft hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es – trotz aktueller Rückgänge – bei den Eingangszahlen noch immer höhere Werte gibt als im Jahr 2001. Erschwerend kommen hinzu, dass diese Zahlen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsbelastung zulassen – denn die Zahl der Sitzungstage nimmt zu und insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden die Verfahren umfangreicher und komplexer. Auch ist die Arbeitsbelastung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Gerichte durch die Intensivierung der nächtlichen Bereitschaftsdienste noch weiter gestiegen.


Angesichts der verheerenden Haushaltslage fordere ich keine Personalaufstockung von zehn Prozent, wie die CDU das noch 2001 getan hat. Aber vor massiven Stellenstreichungen bei der Staatsanwaltschaft kann ich an dieser Stelle nur warnen.

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