Nach dem Volksentscheid verlange ich von der Schulbehörde Informationen wie ihre weiteren Pläne aussehen. Vor allem bei den Auswirkungen auf den Schulbetrieb, über die Konsequenzen für Hamburger Schülerinnen und Schüler und über die finanziellen Auswirkungen braucht Eltern, Lehrer und die Bürgerschaft Klarheit.
Ich fordere daher, dass die Schulbehörde jetzt schnell darlegt, wie hoch die Einsparungen durch die Nichteinführung der Primarschule sind.
Diese Mittel müssen im Bildungsbereich verbleiben – mit einem Schwerpunkt bei der frühen Bildung. Als ersten Schritt muss die Kita-Gebühren-Erhöhung rückgängig gemacht und der Rechtsanspruch für die Hortbetreuung bis 14 Jahre wieder eingeführt werden. Noch im Juni war ein entsprechender Antrag meiner Fraktion von CDU- und GAL-Fraktion in der Bürgerschaft abgelehnt worden.
Ich begrüße, dass es offenbar bei CDU und GAL ein Umdenken gibt. Wer es mit früher Bildung ernst meint, darf nicht die Kitas vergessen.
Hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung erwarte ich von der Schulbehörde, schnell Klarheit zu schaffen. Die Eltern haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welchen Schulstandort ihre Kinder nach der Sommerpause zur Schule gehen werden. Diese Frage stellt sich vor allem für die Schulen, die aus Fusionen mehrer Schulen hervorgehen.
Für mich ist das Prinzip “Kurze Beine – kurze Wege” oberstes Gebot. Auch Grundschulen sollen in der Regel an einem Standort sein.
Die Einführung von über 20 sogenannten Starterschulen sehe ich skeptisch. Immerhin sind das rund 10 Prozent aller Grundschulen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Ergebnis des Volksentscheids nicht umgesetzt wird.
Die Eltern an den Starterschulen sind erneut zu befragen, ob sie unter den veränderten Rahmenbedingungen an ihrer Entscheidung festhalten wollen. Auch müssen die Schulkonferenzen und Elternräte neu entscheiden, ob die Schulen bei ihrem Vorhaben bleiben wollen.
Zudem muss geprüft werden, ob die Fortführung der Starterschulen juristisch überhaupt möglich ist und geklärt werden, wie dann für die Schülerinnen und Schüler der Übergang auf die weiterführende Schule geregelt werden kann. Das Elternwahlrecht für den Besuch einer weiterführenden Schule muss auf jeden Fall gewahrt bleiben.
Um diese und andere Fragen zu besprechen fordert meine Fraktion eine Sondersitzung des Schulausschusses noch vor Schuljahresbeginn.
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