Die von meiner Fraktion beantragte Sachverständigenanhörung zur Reform der Arbeitsverwaltung sollte Klarheit in die Motive und die Umsetzung einer Optionslösung bringen, wie sie von der Koalition einseitig verfolgt wird.
Wir hatten im Vorfeld deutlich gemacht, dass wir die beste Lösung für die Stadt verfolgen wollen und allen Argumenten gegenüber aufgeschlossen sind.
Dabei müssen wir die Vor- und Nachteile vernünftig gegeneinander abwägen: Sicherlich bringt die Optionslösung, bei der die Stadt die alleinige Verantwortung für die Arbeitsmarktmaßnahmen im SGB II ebenso wie für die flankierenden Maßnahmen übernimmt, mehr Gestaltungsfreiheit für die Stadt. So äußerten sich auch die Befürworter der Optionslösung: Man soll das Wagnis zugunsten mehr Eigenständigkeit eingehen. Doch ist den Parlamentariern mit keinem Wort verdeutlicht worden, wie die Stadt diese Möglichkeit denn nutzen will: weder programmatische Ziele noch ganzheitliche Maßnahmen zugunsten der Arbeitslosen konnten auf Nachfragen dargestellt werden.
Demgegenüber wurden erhebliche Risiken für eine funktionierende Dienstleistung zugunsten der Arbeitslosen deutlich. Wenn die Stadt die alleinige Vermittlung der Arbeitslosen im SGB II-Bezug übernimmt, fällt langfristig das Know-how der Agentur für Arbeit weg. Die Stadt wiest überhaupt keine Erfahrungen im Vermittlungsbereich auf, die Mitarbeiter, die von der Agentur für Arbeit übernommen werden, sind zwar geschult, doch entfallen die Vernetzungsmöglichkeiten einer großen, bundesweit agierenden Agentur. Dies kann für eine kleine Optionsgemeinde in Hessen unschädlich sein. Doch für eine Metropole wie Hamburg kann sich dies für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen verheerend auswirken, besonders vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels.
Was den Arbeitslosen wie auch der Stadt aber besonders schaden würde, wäre eine über einjährige Umbruchphase, in der es gelten würde, die Verwaltung auf städtische Verhältnisse abzustimmen. Dies bedeutet nicht nur einen Zeit- und Effizienzverlust, sondern ein immenses finanzielles Risiko. So steht allein für die Neuanschaffung einer städtischen IT-Struktur ein zweistelliger Millionenbetrag in Rede. Diesen Betrag müsste die Stadt alleine aufbringen oder sie müsste es den Arbeitslosen von deren Maßnahmen wegnehmen. Beide Alternativen sind politisch unvertretbar.
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