Die Ankündigungen der Prüfung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für St. Georg macht mich erst einmal skeptisch. Denn das Verfahren läuft quälend langsam. Seit spätestens September 2009 liegt die positive Voruntersuchung aus dem Bezirk Mitte bei Stadtentwicklungssenatorin Hajduk auf dem Tisch. Nach fast einem Jahr Stillstand wird nun die nächste Untersuchung eingeleitet. Das ist inakzeptabel langsam. Was hat Senatorin Hajduk seitdem getan, wenn ihr das Thema angeblich doch so sehr am Herzen liegt?

Die elend lange Verfahrensdauer lädt sich auch nicht durch bundesgesetzliche Vorgaben rechtfertigen. München schafft in wenigen Monaten, wofür der Senat mehrere Jahre braucht.

Soziale Erhaltungsverordnungen sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Verdrängungstendenzen. Die von diesen Tendenzen betroffenen Bezirke machen seit langem Druck. Der Senat verschleppt das Verfahren aber mehr als er es fördert. Seit Sommer 2009 liegen der Stadtentwicklungsbehörde die positiven Ergebnisse der Voruntersuchung vor. Der Senat hat fast ein ganzes Jahr gebraucht, um zu entscheiden, dass er selbst nun auch eine Untersuchung durchführen will. Das ist angesichts der weiter laufenden udd – wie Senatorin Hajduk heute betonte – weiter beschleunigenden Verdrängungsprozesse in St. Georg und anderen Stadtteilen unfassbar langsam!

Wenn der Senat nun erst für April 2011 das Inkrafttreten der Erhaltungsverordnungen in Aussicht stellt, bedeutet dies etwa für St. Georg eine Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren seit dem Ursprungsbeschluss der Bezirksversammlung im Jahre 2008. Das ist den betroffenen in den Stadtteilen nicht vermittelbar. Die Bewohner der betroffenen Quartiere brauchen schnelle Unterstützung. Wieder einmal fehlt es der Senatorin an der notwendigen Entschlossenheit und Prioritätensetzung.

Ich erinnere an die Bearbeitungszeit in München. Dort dauert das Verfahren zum Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen nur wenige Monate. In der bayerischen Landeshauptstadt gibt es bereits 15 solcher Verordnungen. Die Senatorin kann die Verzögerung deshalb auch nicht durch bundesgesetzliche Vorgaben rechtfertigen, die gelten in München auch. Der Senat sollte sich an München ein Beispiel nehmen. Er muss die Verfahren beschleunigen. Sonst kommen die Verordnungen für die Menschen zu spät, die von Verdrängungstendenzen bedroht werden.

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