Durch eine Anhörung im Rechtsausschuss zu unserem Antrag zur Abschaffung des so genannten Optionszwanges im Staatsangehörigkeitsrecht sehen wir uns auf ganzer Linie bestätigt. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Hamburg auf Bundesebene aktiv wird, um den Optionszwang für Kinder von ausländischen Eltern abzuschaffen.

Nach bisherigem Recht erhalten diese “Optionskinder” zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit, können sie aber mit der Volljährigkeit wieder verlieren.

Hamburg sollte als weltoffene und liberale Metropole selbst initiativ werden, um diese unsinnige und integrationspolitisch fatale Regelung zu kippen. Schwarz-Grün muss im Bundesrat hierzu selbst einen Vorstoß wagen. Wir hoffen, dass wir in diese Richtung einen breiten Konsens in der Bürgerschaft erreichen können.

Wir folgen damit einem breiten Bündnis: Zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter die ehemaligen Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Rita Süssmuth, der Bundesminister a. D. Hans-Jochen Vogel sowie Repräsentanten von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und der Evangelischen und Katholischen Kirche in Deutschland fordern die sofortige Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht.

Nach unseren Anfragen aus dem letzten Jahr müssen sich in Hamburg bis 2018 insgesamt 1362 Menschen mit Eintritt der Volljährigkeit entscheiden; ab 2018 sind aktuell 10.833 Kinder erfasst, für die der Optionszwang gilt. Damit sind aktuell 12.195 Menschen von dieser integrationsfeindlichen Regelung in Hamburg betroffen. Und mit jedem Kind ausländischer Eltern, das hier geboren wird, werden es mehr.

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