Im Streit um die Mehrkosten beim Bau der Elbphilharmonie hat meine Fraktion die Plausibilität der Forderungen des Baukonzerns in Frage gestellt und das Eingehen des Senats auf überzogene Forderungen von Hochtief kritisiert. Das Baumanagement und die Strategie des Senats im Baukonflikt Elbphilharmonie ist gescheitert. Statt Millionen Steuergelder als so genannte Einigungssumme auszugeben, müssen die überhöhten Forderungen des Baukonzerns zurückgewiesen und der Baukonflikt vor ein Schiedsgericht gebracht werden.
Wir haben dazu eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Franz-Josef Schlapka (IGS Gesellschaft für strategisches Projektmanagement mbH, Berlin) in Auftrag gegeben. Diese kritisiert die Vereinbarungen des Senats mit dem Baukonzern im so genannten Nachtrag 4. Die Bürgerschaft hatte danach mit den Stimmen von CDU und GAL für den Bau der Elbphilharmonie zusätzliche 209 Millionen Euro ausgegeben.
Die kritische Bewertung im vorgelegten Gutachten bestätigt uns in unserer Haltung. Wir haben den Senat davor gewarnt, den Nachtrag 4 mit dem Generalunternehmer abzuschließen und damit auf dessen überhöhte Forderungen einzugehen. Mit einer 30-Millionen-Einigungssumme hat man den Baukonzern geradezu ermuntert, das Pokerspiel um Mehrkosten in Millionenhöhe fortzusetzen. Ich erinnere an einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion vom März 2009 (Drs 19/2480). Die Stadt muss sich jetzt unverzüglich und mit allen juristischen Möglichkeiten aus der Vereinbarung lösen und die gesamten Mehrkosten in einem Schiedsgutachterverfahren klären lassen. Nur so kann eine weitere Kostensteigerung zu Lasten der Steuerzahler vermieden werden.
Das jetzt vorgelegte Gutachten stellt die Plausibilität der Forderungen in Frage: So ist etwa die Baukostensteigerung von rund 110 Millionen Euro nur erklärbar, wenn Konstruktion und Bau in allen Bereichen geändert wurde. Der genannte Betrag für die Bauzeitverlängerung (4,04 Millionen Euro pro Monat) ist höher als der gesamte bisherige Umsatz von 3,83 Millionen Euro pro Monat. Vor diesem Hintergrund gibt es größte Zweifel an der Berechtigung von Anspruchsgrundlage und –höhe.
Zentraler Punkt des Gutachtens: Das Volumen des Nachtrags 4 ist fragwürdig – insbesondere in den gut fassbaren Kosten für die Bauzeitverlängerung. Das bedeutet: Die Stadt hat sich durch überhöhte Forderungen in Höhe von 270 Millionen Euro beeindrucken lassen – obwohl diese Forderungen nicht erklärbar sind. Der Senat hat eine sachgerechte Anwendung der funktionalen Baubeschreibung und damit eine wesentliche Position gegenüber Hochtief aufgegeben.
Auszug aus dem Gutachten: Stichwort Bauzeitverlängerung:
„Adamanta hat mit dem Nachtrag 4 eine Bauzeitverlängerung von 35 Monaten geltend gemacht und dafür 141 Mio. € aufgerufen. Bezieht man diesen Kostenwert auf die 35 Monate, so würde sich ergeben, dass alleine im Bereich der Gemeinkosten ein monatlicher Ansatz von 4,0 Mio. € entstünde.
Dieser Wert würde dem monatlichen Umsatz des ursprünglichen Vertrages entsprechen. Alleine aus dieser Vergleichsbetrachtung wird ersichtlich, in welchem Umfange dieser vorgebliche Anspruch übersetzt ist. Umgangssprachlich würde dies nämlich bedeuten, dass es nicht die Bauarbeiter sind, welche den Beton einbauen, sondern die Ingenieure selbst. Derartiges wird jedoch auch an dieser Baustelle noch nicht beobachtet worden sein.“
Auszug aus dem Gutachten: Stichwort Längervorhaltung der Baustelle „Im Hinblick auf die Kosten für die Längervorhaltung der Baustelle, also die Baustellengemeinkosten, ist festzuhalten, dass diese mit 23,0 Mio. € für insgesamt 16 Monate, also mit 1,44 Mio. € pro Monat zur Buche schlagen.
Bezogen auf den gesamten Nachtragswert würde dies immerhin einen Anteil von 17 % bedeuten, der nicht plausibel erscheint. Noch viel weniger plausibel erscheint dieser Ansatz, wenn man ihn mit seinem Monatswert in den ursprünglichen Vertrag überträgt. Dann ergeben sich für einen Zeitraum von 36 Monaten aus den hier angesetzten Baustellengemeinkosten immerhin ein Gesamtwert von 52 Mio. €, welche den Gesamtauftragswert von 138 Mio. € auf 86 Mio. € schrumpfen ließe, was wohl nicht als plausibel angesehen werden kann.“
Auszug aus dem Gutachten: Stichwort Gesamtbewertung Der Abschluss des Nachtrages wird damit begründet, dass Adamanta, dann, wenn ihrem Begehren nach zusätzlicher Vergütung nicht nachgegeben würde, entweder kündigen oder den Nachtrag in Höhe von 270 Mio. € gerichtlich durchsetzen könnte. Diese Begründung würde sich als substanzlos erwiesen haben, wenn man sich der Mühe unterzogen hätte, die Ansätze des abzuschließenden Nachtrages nochmals auf Plausibilität zu prüfen. Einer solchen Prüfung hätten nämlich diese, wie vorstehend dargelegt, nicht standhalten können.
9. Februar 2010 um 13:09
Guten Tag!
1. was hat das o.g. Gutachten für Kosten verursacht und für wen? Ist innerhalb der SPD nicht genügend mathematische Kompetenz vorhanden, um bei Kenntnis der bisherigen und der geforderten Kosten für den Bau der Elbphilhrmonie mit einem simplen Taschenrechner die relativen Werte (wie im Text aufgeführt) und die resultierenden Tages. und Monats-kosten/ -forderungen selbst zu berechnen?
2. Wer trägt die Kosten, die durch die Veranstaltung des Jahresempfanges des Hamburger Abendblattes (bzw. des Springer- Verlages) auf der Elbphilharmoniebaustelle entstanden sind? Wie beurteilt die SPD- Fraktion in der Hambuger Bürgerschaft diese Veranstaltung auf der Baustelle bei Berücksichtigung ökologischer(!) und ökonomischer Aspekte? Kann dies Thema einer kleinen Anfrage sein und wenn nicht, warum nicht?
mfG.
Jens Fettkenheuer