Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention hat Deutschland zwar zugesagt, “dass Kinder nicht aufgrund von Behinderung vom Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden” können. Die Wirklichkeit in Hamburg sieht aber anders aus: Nur 1200 der Hamburger Förderkinder besuchen eine allgemeine Schule. 86 Prozent gehen stattdessen auf eine der 39 Sonder- oder Förderschulen.

Das ist ein Verhältnis von eins zu sechs. Integration sieht anders aus.

Vor diesem Hintergrund ist es ein Skandal, der vor allem Bürgermeister von Beust und der Hamburger CDU anzulasten ist. Seit 2002 sind alle Formen der Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen energisch verhindert worden. In den 90er Jahren haben SPD-Senate mit der Einführung von Integrationsklassen und integrativen Regelklassen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Doch statt diesen Vorsprung auszubauen, sind diese Modelle von 2001 bis 2008 mit immer neuen Einwänden und Änderungen in Frage gestellt worden.

Der Bildungsbericht der Schulbehörde kommt zu dem Ergebnis: „Auffällig ist, dass der Anteil der Integrativ Geförderten seit 2003 kontinuierlich sinkt.“ – So hat Hamburg seinen Spitzenplatz verloren.

Meine Fraktion hat im Mai 2009 die UN-Konvention zum Anlass genommen, eine Änderung des Schulgesetzes zu fordern und Schritte Richtung Inklusion auf den Weg zu bringen. Wir haben damit Erfolg gehabt. Das Schulgesetz ist entsprechend geändert worden.

Wir freuen uns über diesen Erfolg. Trotz der Geburtswehen ist das ein richtiger und verheißungsvoller Anfang – nur müssen die weiteren Schritte erfolgen. Wenn Sie, Frau Goetsch, diese Schritte auf den Weg bringen, werden wir gern dazu unsere Hand reichen.

Die Schulbehörde hat jetzt ein Eckpunktepapier entwickelt. Die wichtigsten Punkte:

1. Förderkinder sollen allgemeine Schulen besuchen können und dort Förderunterricht bekommen, der in Art und Umfang im Rahmen einer Diagnose festgelegt wird.

2. Dieser Förderunterricht soll von Sonderpädagogen sichergestellt werden, die von Förderzentren an die allgemeinen Schulen stundenweise entsandt werden.

3. Eltern sollen zwischen Förderschule und allgemeiner Schule wählen dürfen.

4. Die Zahl der I- und IR-Klassen wird nicht erhöht

Kritiker fürchten, dass Kinder mit der Diagnose stigmatisiert und ausgeschlossen werden.
Wir erkennen diesen Einwand an, aber finden, dass bei seriöser Ausgestaltung eine Diagnose sinnvoll ist. So kann am besten gewährleistet werden, dass Förderressourcen garantiert beim Kind ankommen und nicht irgendwo im Vertretungsunterricht landen.

Kritisch sehen wir die Idee der Förderzentren. Wenn zwei getrennte Organisationen – allgemeine Schule und Förderzentrum – am Kind herumdoktern, gibt es Abstimmungsprobleme und Reibungsverluste. Im schlimmeren Fall fühlt sich keiner zuständig oder man arbeitet gegeneinander. Vor allem aber bleibt die Sonderpädagogik in der allgemeinen Schule ein Fremdkörper. Diese Behelfskonstruktion mag über das erste Jahr hinwegretten, Zukunft hat sie nicht. Inklusion funktioniert nur, wenn Sonderpädagogik Sache der allgemeinen Schule wird.

Noch kritischer sehen wir die angebliche Elternwahl zwischen allgemeiner und Förderschule. Wahl ist gut. Aber dann muss man auch eine Wahl haben.
Stattdessen deutet sich schon jetzt an, dass die Behörde durch eine schlechte Ausstattung der allgemeinen Schulen den Eltern von Förderkindern keine echte Wahl lässt. So mag man sich vor den Folgen der Schulgesetzänderung retten.

Inklusion wird auf diese Weise aber klar behindert, und das geht nicht!

Ob ihr Papier für den Anfang trägt, werden die Erörterungen im Schulausschuss zeigen. Dabei müssen wir uns auch um Kinder kümmern, die bisher zu oft durch das Raster fallen.

Knapp sechs Prozent der Schulkinder hat offiziell Förderbedarf. Aber 25 Prozent brauchen ebenfalls mehr Aufmerksamkeit. Sie können laut Pisa-E mit 15 Jahren so schlecht lesen, schreiben und rechnen wie ein Viertklässler. Auch sie haben einen erhöhten Förderbedarf.

Die integrativen Regelklassen sollten dieser Gruppe Chancen eröffnen. Dank der Kess-Studien wissen wir heute genauer als damals, welche Schulen diese Kinder besuchen. Und Dank des Engagements vieler Schulen wurden in den letzten Jahren zahlreiche neue Wege ausprobiert, um diesen Schülern Chancen zu erschließen.

Wir sagen: Es ist an der Zeit, diese Maßnahmen zu bündeln und passgenau einzusetzen. Wir müssen das Konzept der Integrativen Regelklassen zu einem zielgenauen Programm für Chancengleichheit auszubauen.

Der Senat hat mit dem Schulgesetz eine grundlegende Wende in Richtung inklusives Schulsystem ermöglicht. Das erkennen wir an. Das Eckpunktepapier aber ist ein Notpapier, das viele Probleme nicht löst, sondern verschiebt. Ob das Papier als erster Schritt taugt, hängt davon ab, ob der Senat Kraft und Mut findet, ein umfassendes und langfristig wirkendes Konzept zu entwickeln.

Wir fordern daher:

Der Senat muss ein Aktionsprogramm vorlegen, in dem für alle Schularten und Klassen konkrete Schritte, konkrete Zielzahlen zur Integration und ein konkreter zeitlicher Rahmen zur Umsetzung der inklusiven Bildung verbindlich festgesetzt wird.
In einem ersten Schritt sollte die Zahl der Schüler in I- und IR-Klassen in zwei Jahren verdoppelt werden. Vorbild sind dabei die skandinavischen Länder, bei denen mehr als 90 Prozent aller Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden.
Das wollen wir auch für Hamburg erreichen.

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