Die Nachricht, dass alkoholisierte Autofahrer in Hamburg immer seltener eine Blutprobe abgeben müssen ist ja wohl der Hammer. Grund für diese Tendenz ist eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Hürden für eine Blutentnahme höher gelegt hat. Unter anderem muss vor einer Blutentnahme das Einverständnis eines Richters eingeholt werden – was in Hamburg insbesondere in der Nacht offenbar ein größeres Problem zu sein scheint.
Hamburg hat auf die Veränderung der Rechtslage monatelang nicht reagiert. Der Innensenator nimmt diesen unhaltbaren Zustand hin – um so Druck für eine Veränderung der Rechtslage aufzubauen. Das ist abenteuerlich. Genauso inakzeptabel ist es aber auch, dass der richterliche Bereitschaftsdienst in Hamburg offenbar immer noch nicht ausreicht, um Strafverfolgung effizient und rechtstreu zu gestalten – und zwar rund um die Uhr. Es kann nicht sein, dass deshalb betrunkene Autofahrer hier wie in keinem anderen Bundesland die Chance haben, ungeschoren davon zu kommen.
Ich verweise auf die Antwort des Senats auf eine aktuelle Anfrage. In ihr teilt der Senat unter anderem mit: „Im Hinblick auf die verstärkte Inanspruchnahme des nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienstes in Strafsachen ist dieser übergangsweise durch Mehrarbeit einzelner Richterinnen und Richter personell verstärkt worden. Es ist dadurch sichergestellt, dass rund um die Uhr ein Bereitschaftsrichter für strafrechtliche Entscheidungen erreichbar ist. Die Bemühungen, eine weitergehende Verstärkung der Teilnahme am Bereitschaftsdienst zu erreichen, um die Belastung für die beteiligten Personen möglichst gering zu halten, dauern an.“
Bemerkenswert ist auch, dass die Lösung eines politischen Problems offenbar auch durch einen Konflikt zwischen CDU-geführter Innen- und GAL-geführter Justizbehörde belastet wird. Formal ist für Strafrechtsänderungen die Justizbehörde zuständig. Dort will man wohl nur prüfen, Ahlhaus wird den Richtervorbehalt schleifen. Da zieht neuer schwarz-grüner Streit auf. Alkohol am Steuer ist lebensgefährlich. Ich erwarte, dass der Senat auf Bundesebene mit einer Stimme spricht und in Hamburg seine Hausaufgaben macht. Dazu gehört als Sofortmaßnahme, dass der Justizsenator dafür sorgt, dass das richterliche Okay in jedem Fall rund um die Uhr und ohne Zeitverzug eingeholt werden kann. Wenn das nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann, bleibt zur Umsetzung der Rechtsprechung nur eine Änderung der Strafprozessordnung – und zwar schnell und nicht irgendwann. Was wir bei diesem Ärgernis nicht brauchen, ist neuer schwarz-grüner Zwist. Es darf nicht sein, dass der Hamburger Innensenator in der Innenministerkonferenz eine Gesetzesänderung fordert, die der Hamburger Justizsenator in der Justizministerkonferenz ablehnt.
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