Im Streit um das gekündigte Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein mahne ich eine schnelle Lösung an. Die Schülerinnen und Schüler, die im jeweils anderen Bundesland zur Schule gehen, dürfen nicht Leidtragende eines Streits zwischen Hamburger Schulbehörde und Kieler Kultusministerium werden. Die einseitige Kündigung des Gastschulabkommens durch die Hamburger Schulbehörde ist ein “Eigentor”.
Die Forderungen Hamburgs nach höheren Ausgleichszahlungen sind zwar nachvollziehbar und angemessen, aber die Behörde hat das Abkommen offenbar gekündigt, ohne sich über die Folgen Gedanken zu machen. Es wurden kaum Versuche gemacht, das bisher bestehende Abkommen zu verbessern. Senatorin Goetsch hat sich in eine schwierige Lage manövriert. Ohne ein gültiges Abkommen kann Schleswig-Holstein im nächsten Jahr seine Ausgleichszahlungen an Hamburg streichen. Hamburg würde dadurch 8,5 Millionen Euro pro Jahr verlieren. Umgekehrt kann Hamburg aber kaum im Frühjahr 2010 alle 4039 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holsteiner von den Hamburger Schulen verweisen. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler darunter leiden, dass sich zwei oberste Schulbehörden nicht einig werden.
Auch ein anderer Ausweg ist der Schulbehörde versperrt. Für die 1.785 Schleswig-Holsteiner Schüler an den privaten Schulen Hamburgs kann die Hamburger Schulbehörde ab Frühjahr 2010 zwar rechtlich betrachtet die Zuschüsse in Höhe von 9,3 Millionen Euro im Jahr stoppen. Doch dadurch stürzt man vor allem Hamburgs Waldorfschulen in eine ernsthafte finanzielle Krise. Es ist sicherlich nicht im Interesse Hamburgs, Arbeitsplätze und Bildungsangebote an den Hamburger Waldorfschulen zu riskieren. Diese Auswirkungen hätte man vorher bedenken müssen.
Hamburgs Forderungen nach höheren Ausgleichszahlungen sind zwar verständlich und angemessen. Die Schulbehörde hat durch ihr Vorgehen eine Lösung der Probleme aber erschwert. Mit der Drohung, Hamburgs Waldorfschulen den Geldhahn zuzudrehen, kann man Schleswig-Holstein wohl keine Zugeständnisse abtrotzen. Mit Eigentoren allein gewinnt man kein Spiel.
Was mich besonders erzürnt: Nach unseren Recherchen gab es vor der umstrittenen Kündigung lediglich ein einziges Gespräch zwischen Regierungsvertretern beider Seiten. Am 17. Juni 2008 hatten sich nach Informationen Rabes auf Hamburger Seite die Staatsräte der Senatskanzlei, der Schul- sowie der Finanzbehörde mit den Staatssekretären der Staatskanzlei, des Bildungsministeriums und des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins getroffen. Danach erfolgte lediglich ein sehr kurzer Briefwechsel – zwei Schreiben aus Schleswig-Holstein vom 4. November 2008 und 10. März 2009 und ein Schreiben aus Hamburg vom 2. Februar 2009, der dann sofort mit der Kündigung des Gastschulabkommens durch die Hamburger Schulbehörde endete (vg. Drucksache 19/4274).
Statt gemachte Fehler zu korrigieren, hat sich die Hamburger Schulbehörde jetzt noch tiefer in die Krise manövriert. Vor kurzem wurden die Gespräche abermals unterbrochen und ergebnislos vertagt.
Jetzt wollen wir mit weiteren Anfragen wissen, ob tatsächlich auch für die bereits seit längerer Zeit an den Hamburger Schulen unterrichteten Schleswig-Holsteiner Schüler die Zuschüsse gestrichen werden sollen. Zudem verlange ich Auskunft darüber, wann die Verhandlungen wieder aufgenommen und bis wann sie zu einem Ergebnis geführt werden sollen.
Hintergrund: Im Juni hatte Schulsenatorin Goetsch das Gastschülerabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gekündigt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass Schleswig-Holsteins im Abkommen festgelegten Ausgleichszahlungen von 8,5 Millionen Euro nicht ausreichen, um die von Schleswig-Holsteiner Gastschülern verursachten Schulkosten von zuletzt 24,3 Millionen Euro zu decken. Nach Auskunft des Senats besuchen offiziell 2.254 Schüler aus Schleswig-Holstein die staatlichen Schulen Hamburgs und 1.785 Schüler die privaten Schulen Hamburgs. Nicht berücksichtigt sind dabei viele Schülerinnen und Schüler, die zwar aus Schleswig-Holstein stammen, aber für den Schulbesuch in Hamburg einen Hamburger Wohnsitz anmelden.
Hinterlassen sie einen Kommentar