Das Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – das so genannte Heimgesetz – ist ein längst überfälliger Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz und Transparenz. Das Gesetz stellt aber nur einen groben Rahmen dar. Wichtige Detailregelungen will die Behörde erst in den nächsten Monaten durch Verordnungen festlegen. Ich erinnere außerdem daran, dass das neue Gesetz am Kernproblem in der Pflege – dem Besorgnis erregenden Personalmangel – nichts ändern kann.
Zeitlich ist auch dieses Gesetzesverfahren Senator Wersich völlig aus dem Ruder gelaufen. Hamburg hat vom Bund vor über drei Jahren die Zuständigkeit für das Heimgesetz erhalten. Vor fast zwei Jahren hat Senator Wersich das Gesetz öffentlich als „quasi fertig“ bezeichnet. Komisch und bedauerlich ist, dass es bis zur Vorlage so lang gedauert hat.
Zudem wird das Gesetz am Kernproblem der Pflege – den erst heute wieder veröffentlichten Zahlen zum dramatischen Personalmangel – nichts ändern. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Pflegebereich alle verfügbaren Arbeitskräfte aufnimmt, gleichwohl aber immer noch aktuell rund 200 Stellen nicht besetzt werden können. Dafür trägt CDU-Sozialsenator Dietrich Wersich ein hohes Maß an Mitverantwortung. Zudem müssen die Probleme der schlechten Bezahlung und die unzureichenden Personalbemessung endlich angepackt werden.
Wir haben dem Gesetzentwurf zustimmen – nicht zuletzt, weil er viele unserer Forderungen berücksichtigt und zudem durch den Beschluss des Sozialausschusses die Gesetzesvorlage an mehr als zehn Stellen verändert wurde. Das ist Folge einer in diesem Fall konstruktiven Zusammenarbeit aller Bürgerschaftsfraktionen. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen zu stärken, eine gute Wohn- und Betreuungsqualität sicherzustellen sowie geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung zu schaffen.
Im dem Gesetz wird durch das neue „Service Wohnen“ – das frühere „Betreute Wohnen“ – abgelöst. Gleichzeitig werden erstmals für Hamburg klar definierte Mindeststandards geschaffen. Das ist endlich der Einstieg in eine verbraucherfreundliche Regelung. Das Gesetz legt jetzt klare Regeln fest, die beim „Betreuten Wohnen“ nicht immer gegeben waren.
Auch ist gut, dass neben der stationären Pflege nun unter anderem die wichtigen Bereiche der ambulanten Pflegedienste sowie der Behindertenhilfe erfasst werden. Neu ist auch die Durchführung von routinemäßigen und stichprobenartigen Qualitätsprüfungen für alle Bereich und mehr Transparenz durch die Veröffentlichung von Ergebnissen. Dieses entspreche Forderungen meiner Fraktion.
Die konkrete Umsetzung wichtiger Gesetzesbestandteile setzt allerdings den Erlass so genannter Rechtsverordnungen durch den Senat voraus. Gerade diese stehen aber für die Qualität des Gesetzes. Beispiele sind hier die Fachkraftquote, die für die Pflegequalität in den Einrichtungen stehen, die Art und Umfang der Überprüfungen oder die Form der Veröffentlichungen. Das hier noch nicht einmal die Entwürfe vorliegen oder verbindliche Aussagen getroffen werden konnten und damit wichtige Gesetzeinhalte in den nächsten Monaten immer noch nicht umgesetzt werden können, sehe ich sehr kritisch. Hier geht wiederum viel Zeit verloren.
Zudem bedauere ich, dass die Regierungsfraktionen nicht auf die Forderung meiner Fraktion eingegangen sind, die Rechtsverordnung zeitgleich mit dem Gesetzentwurf in Sozialausschuss und Bürgerschaft zu beraten. Die Rechtsverordnung muss nun unter Beteiligung der Verbände zügig erstellt werden. Wir werden dies aufmerksam verfolgen.
Die Kernprobleme der Pflege werden durch das neue Gesetz keineswegs behoben. Die dramatische Personalsituation vieler Pflegedienste in Hamburg besteht weiter. Da nützt es auch nicht, wenn die Sozialbehörde steigende Beschäftigtenzahlen feiert. Fakt ist, dass heute 545 offene Stellen im Gesundheitsbereich allein der Arbeitsagentur gemeldet sind. Dazu kommen 487 freie Ausbildungsstellen. Und der Bedarf an qualifizierten Kräften wird weiter deutlich steigen.
Das Beste für Menschen mit Pflegebedarf erreicht man durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Zeit für die Pflege. Nötig sind die verstärkte Ausbildung von Fachkräften. Die von Senator Wersich angekündigten Sparvorhaben im Sozialbereich stehen einer Verbesserung der Personalsituation im Pflegebereich jedoch entgegen. Die geforderten Einsparungen beim Personal sind bei den Verbänden wie der Diakonie zu Recht auf große Skepsis gestoßen. Letztlich laufen Wersichs Sparpläne darauf hinaus, dass die letzten Träger im Pflegebereich, die noch Tariflöhne zahlen – Diakonie und ASB – so unter Druck geraten, das sie aufgeben oder untertariflich zahlen müssten. Welcher Jugendliche glaubt an eine gute berufliche Zukunft in der Pflege, wenn die Ausbildung unter diesen Bedingungen starten soll? Gerade der Pflegebereich ist aber darauf angewiesen, motivierte und gut qualifizierte Jugendliche in die Ausbildung zu bekommen.
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