Die EU-Bewertung ist die erste unabhängige Prüfung der HSH Nordbank, die bisher durchgeführt wurde – und das Ergebnis ist vernichtend. Nahezu allen wesentlichen Aussagen des Senats und der Bank wird in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme aus Brüssel widersprochen. Die EU-Kommission hat insgesamt große Zweifel, dass die HSH Nordbank mit dem vorgestellten Geschäftsmodell wieder rentabel arbeiten kann. Mit Hinweis auf die Widersprüche zwischen der Darstellung des Finanzsenators und der Bewertung der Kommission stelle ich mir die Frage, ob die Sachverständigen des Parlaments vor der Entscheidung der Bürgerschaft am 1. April vom Senat zutreffend informiert worden sind. Den in Kiel von CDU und FDP beschlossenen Gehaltszahlungen für Vorstandsmitglieder über die 500.000 Euro-Grenze hinaus darf Hamburg auf keinen Fall zustimmen. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen den entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss.
Ich befürchte, dass der Senat wie im Falle der Bonuszahlungen auch in den Eckpunkten des Geschäftsmodells falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Die EU-Kommission verlangt jetzt eine vollständige Bewertung der von der Ländergarantie erfassten HSH Nordbank-Geschäfte durch einen externen Gutachter. Eindeutig bestätigt sehen wir uns in unserer Kritik, dass der Preis der neuen Stammaktien zwischen den Anteilseigner schlecht verhandelt wurde. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme aus Brüssel: Somit haben die beiden Länder mit 19 Euro einen viel zu hohen Preis für die neuen Aktien gezahlt. Dadurch profitiert der private Investor Flowers unverhältnismäßig stark von der Rettungsbeihilfe der Länder – zu Lasten der Steuerzahler. Umgekehrt ist die Vergütung der Länder für die 10 Milliarden-Garantie nach Auffassung der EU zu gering.
Ich fordere den Senat auf, aus der Stellungnahme der EU-Kommission Konsequenzen zu ziehen und von J. C. Flowers unverzüglich eine angemessene Beteiligung an den Lasten der HSH Nordbank zu verlangen. Möglicherweise muss auch die im Garantievertrag geregelte Vergütung für die Länder erhöht werden, um den Vorgaben aus Brüssel zu entsprechen. Den in Kiel von CDU und FDP beschlossenen Gehaltszahlungen für Vorstandsmitglieder über die 500.000 Euro-Grenze hinaus darf Hamburg auf keinen Fall zustimmen. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen den Parlamentsbeschluss vom 1. April, als die Bürgerschaft ihre Bedingungen für 1,5 Milliarden frisches Kapital und 5 Milliarden Garantie formuliert hat. Auch die EU-Kommission verlangt angesichts der staatlichen Milliardenhilfen von der HSH Nordbank Obergrenzen für die Managementvergütungen.
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