Ich werbe dafür, die ungerechte Gebührenregelung für den Kita-Besuch der so genannten Kann-Kinder zu beseitigen. Mit unserem Gesetzentwurf will meine Fraktion erreichen, dass alle Kinder von der Beitragspflicht für das letzte Kita-Jahr befreit werden. Hintergrund: CDU und GAL haben vereinbart, dass Kinder, die bis zum ersten Juli sechs Jahre alt und im August eingeschult werden, ein Jahr beitragsfrei die Kita besuchen dürfen. Eltern von Kindern, die am 2. Juli oder später Geburtstag haben und ebenfalls im August eingeschult werden – so genannte “Kann-Kinder” – müssen demgegenüber für das letzte Kita-Jahr ihrer Kinder zahlen.

CDU und GAL haben Beitragsfreiheit für alle versprochen. Die bestehende Regelung benachteiligt aber willkürlich einen Teil der Kinder und deren Eltern. Die ungerechte schwarz-grüne Kann-Kinder-Regelung, vom Senat kurz vor der Sommerpause beschlossen, sorgen bei betroffenen Eltern jetzt für verständliche Empörung. Schwarz-Grün hat mit dem Versprechen für beitragsfreie Kinderbetreuung ihr Wort gebrochen. Und die Empörung der Eltern über diesen Wortbruch wächst. Denn vielen Eltern ist erst jetzt klar geworden, dass sie bis zu 2300 Euro zahlen müssen, weil ihr Kind ein paar Tage später geboren wurde, als das Nachbarskind, das aber genauso viele Jahre in die Kita geht. Wer am 2. Juli sechs Jahre alt wird, hat die Kita genauso lange besucht wie ein Kind, das am 1. Juli Geburtstag hat, wenn beide im August eingeschult werden. Es gibt kein Argument, die Eltern dieser Kinder ungleich zu behandeln.

Für Kinder, die im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule besuchen, gibt es die Unterscheidung in der CDU-GAL-Vereinbarung nicht. Mit dem Hinweis des Senats, Eltern könnten ihre ‘Kann-Kinder’ ja auf die Vorschule schicken, unterläuft der Senat die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Kita und Vorschule. Der Senat will offenbar eine Lenkung mittels Gebührenpolitik weg von der Kita hin zur Schule. Elternwille und Wahlfreiheit sind aber hohe Güter. Ich erinnere daran, dass zurzeit 60 Prozent der Fünfjährigen den Kindergarten besuchten – weil ihre Eltern sich dafür entschieden haben, zum Beispiel weil es in der Kita eine Ganztagsbetreuung gibt. Weiter haben die jetzt betroffenen Eltern keine Möglichkeit mehr, ihre Kinder auf die Vorschule umzumelden. Von Eltern zu verlangen, das Kind aus Kostengründen in die Vorschule zu schicken, wenn es in der Kita gut aufgehoben ist, ist ohnehin inakzeptabel.

Der jetzt von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf soll diese Ungleichbehandlung beseitigen. Damit sollen auch die jährlich bis zu 2000 so genannten Kann-Kinder in Hamburg von der Beitragsfreiheit in den Kitas und bei der Tagespflege profitieren. Der Vorschlag ist gerecht und praktikabel. Er orientiert sich an sechs anderen Bundesländern, die mit sechs einschulen und auch die Kann-Kinder beitragsfrei stellen. Die Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein verfahren genauso, und es gibt keine Umsetzungsprobleme. Wer sein Kind einschult, obwohl es nach dem Stichtag sechs wurde, bekommt einfach das Geld für das letzte Kita-Jahr erstattet.

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