Wir wollen die Kompetenzen des Hochschulrats zu beschneiden, um der künftigen Präsidentin oder dem künftigen Präsidenten der Universität mehr Legitimation und Rückhalt an der Hochschule zu garantieren. Anstelle des Hochschulrats soll der Akademische Senat die Uni-Spitze benennen und auch wählen soll. Denn in diesem Gremium sind alle Gruppen der Universität vertreten.
Die Wahl der Hochschulpräsidenten soll nicht mehr durch den Hochschulrat, sondern wieder durch den Hochschulsenat erfolgen. Und vor der Wahl soll eine hochschulöffentliche Anhörung stattfinden. Vielen Angehörigen der Universität ist es wichtig, dass demokratische Entscheidungsstrukturen wieder hergestellt werden und dass für die Spitze der Universität eine Persönlichkeit gewonnen werden kann, der Akzeptanz und Vertrauen entgegen gebracht werden. Diese Möglichkeiten wollen wir mit dem Änderungsgesetz schaffen.
Der erzwungene Rückzug der ehemaligen Universitätspräsidentin hat gezeigt, dass für einen Neubeginn an der Universität Hamburg zügig eine Neuregelung der Wahlverfahren nötig ist. Auch mit diesem Verfahren würde Hamburg die richtigen Konsequenzen aus den Fehlern der Vergangenheit ziehen. Der Widerstand gegen die ehemalige Präsidentin Monika Auweter-Kurtz hat neben persönlichen auch strukturelle Ursachen gehabt. Die tiefe Kommunikations- und Vertrauenskrise, die Frau Auweter-Kurtz ausgelöst hat, war also auch schon in dem Verfahren angelegt, das zu ihrer Wahl führte. Auweter-Kurtz war die erste Präsidentin der Hamburger Universität, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Headhuntern als geeignet bewertet und vom damals neu gegründeten Hochschulrat in geheimer Sitzung gewählt wurde.
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