Meine Fraktion hat den Regierungsfraktionen CDU und GAL gegenüber Bedingungen für eine Zustimmung zum Sanierungskonzept für die HSH Nordbank formuliert. Eine Zustimmung zum Konzept des Senats ist für uns nur bei Berücksichtigung unserer Forderungen und der damit verbundenen Korrektur wesentlicher Mängel möglich.
Wir fordern unter Anderem klare Vorgaben in Richtung der Vorstände und Aufsichtsräte. Auch hier muss sich nach dem Chaos der vergangenen Monate etwas ändern.
Meine Fraktion hat einstimmig einen entsprechenden Zusatzantrag für die Bürgerschaftssitzung am kommenden Mittwoch beschlossen.
Nach dem Willen meiner Fraktion muss der Anteil Hamburgs nach der Kapitalzufuhr geklärt sein und ein späterer Einstieg des Bundes vorbereitet werden. Weitere finanzielle Belastungen der Länder müssen vermieden werden. Außerdem fordern in unserem Antrag die Garantie, dass die drei Milliarden Euro frisches Geld für die HSH Nordbank nicht auf Umwegen den privaten Anteilseignern zugute kommen. Auch für den Fall, dass Teile der 10-Milliarden-Garantie in Anspruch genommen werden, darf das Geld der Hamburger Steuerzahler nicht auf den Konten der privaten Anteilseigner landen.
Der Senat hat die Bürgerschaft viel zu lange im Unklaren gelassen. Jetzt zwingt er dem Parlament einen inakzeptablen Entscheidungsdruck auf. So wird der Jahresabschluss 2008 der HSH Nordbank den Abgeordneten erst heute – einen Tag vor der Abstimmung in der Bürgerschaft – offen gelegt.
Dennoch entzieht sich meine Fraktion nicht diesem Druck und der Verantwortung gegenüber Hamburg, der Bank, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank. Angesichts der drohenden Schließung der Bank sind wir sogar bereit, der Fortführung der Bank trotz erheblicher und nicht gänzlich offen gelegter Risiken unter den genannten Bedingungen zuzustimmen.
Nach der Fraktionssitzung habe ich die Fraktionsvorsitzenden von CDU und GAL über die Forderungen meiner Fraktion informiert.
In unserem Antrag fordern wir konkret:
- Die Bürgerschaft kann und darf über den Erwerb von Aktien der HSH Nordbank AG durch die zu gründende „HSH Finanzfonds Anstalt öffentlichen Rechts“ im Wert von 3 Milliarden Euro nur entscheiden, wenn festgelegt ist, welcher Anteil an der Bank damit erworben wird.
- Auch nach Umsetzung des neuen Geschäftsmodells ist die HSH Nordbank AG mit einer geringen Eigenkapitaldecke ausgestattet, in starkem Maße vom Geschäftsfeld „Shipping“ abhängig und damit besonders krisenanfällig. Für den Fall eines weiteren Kapitalbedarfs der HSH Nordbank AG muss ein Einstieg des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) vorbereitet werden. Dazu zählt die eindeutige und zügige rechtlichtliche Trennung der HSH Nordbank AG in eine Kernbank und eine Abbaubank. Es ist sicherzustellen, dass Kapitalbedarfe der HSH Nordbank AG, die über die im Staatsvertrag geregelte Refinanzierung und Garantie hinausgehen, vom Kapitalmarkt, dem Bund bzw. dem SoFFin zu tragen sind.
- Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der aufgebauten Risiken in der Bank, der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des Garantiefalls ist neben einer Verbesserung der Risikosystems der Bank eine frühzeitige, umfassende und fortlaufende Information der Bürgerschaft durch Bank, Senat und Finanzbehörde unverzichtbar.
- Die in der Drucksache 19/2428 erwähnten Regelungen im Sinne eines „Good Governance“ sind hinsichtlich der Vergütung des Vorstands, der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und der Bedeutung weiterer Beiräte verbindlich zu konkretisieren.
- Das zwischen Betriebsrat, der Gewerkschaft ver.di und dem Vorstand vereinbarte Ziel eines Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen ist in einer Vereinbarung der kapital- und garantiegebenden Anstalt mit der Bank abzusichern.
- Die Bürgerschaft ist zudem an der Ausgestaltung der Garantie durch eine Vereinbarung zwischen der zu gründenden „HSH Finanzfonds Anstalt öffentlichen Rechts“ und der HSH Nordbank AG zu beteiligen.

Sehr geehrter Herr Oohrt,
machen wir.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Michael Neumann.
Sehr geehrter Herr Neumann,
wenn Geld verschwindet, dann gibt es hierfür Schuldige bzw. Verantwortliche, sie können sogsar Straftäter sein. Hierüber hinweg zur Tagesordnung zu gehen, keine gründliche Aufklärung zu wollen,sich nichtmehr mit den Ursachen aus der Vergangenheit aus- einanderzusetzen, sondern nur “in die Zukunft schauen”, die Vorsitzenden des Vorstandes und des AR unbehelligt gehen gehen zu lassen, ist sträflich von denen, welche die Bürger und Steuerzahler vertreten sollen. – Herr Peiner hat sich zum 2.Mal seiner Verantwortung durch Rücktritt aus dem Amt entzogen,
unterstützt durch die Herren Freitag und von Beust.-
Ein PUA erscheint dringend notwendig.