Meine Fraktion hat in einem Antrag für die anstehenden Haushaltsberatungen Eckpunkte für eine Erfolg versprechende Sozialpolitik formuliert. Wir fordern insbesondere Verbesserungen in der Pflege in Hamburg sowie verstärkte Bemühungen, um mobilitätseingeschränkten Senioren und Menschen mit Behinderungen ein lebenswertes und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere der verstärkte barrierefreie Umbau bestehender Schnellbahnhaltestellen und mehr barrierefreie Wohnungen.
Weiterhin wollen wir, dass kurzfristig ein umfassender Lebenslagenbericht erstellt wird. Er soll detaillierte regionale und zielgruppenspezifische Informationen aufweisen – etwa über die Entwicklung von Armut und Reichtum, über die Teilhabechancen, Demografie, Lebensstand oder Pflegebedürftigkeit.
Dieser Bericht soll auch erste Ansätze zur Bekämpfung der sozialen Spaltung aufzeigen. Nur wenn man Kenntnisse über die Lebenswirklichkeit der Menschen hat, kann man zu ihrem Wohl Politik machen.
Fast ein Jahr nach der Bürgerschaftswahl und trotz vieler Ankündigungen im Koalitionsvertrag von CDU und GAL sind Änderungen in der Sozialpolitik kaum zu spüren. Insbesondere fehlen Transparenz und der Mut zur Offenheit. Dies gilt auch für die angeblich rund 100 Koalitionsvorhaben der Sozialbehörde, über die die Sozialbehörde gegenüber der Bürgerschaft eine Auskunftssperre verhängt hat. Wir erleben hier ein in der Bundesrepublik bisher einmaliges Verhalten. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) hatte erklärt, seine Behörde arbeite an der Umsetzung von rund 100 im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen. Über Inhalt, Kosten und Kostendeckung sowie Verfahrensstand sagt der Senat aber trotz mehrmaliger Nachfrage nichts.
Kienscherf warf dem Senat „mangelnde Faktenkenntnis in vielen Bereichen der Sozialpolitik“ vor: „Der Senat kennt in vielen Bereichen weder die konkreten Lebensumstände der Menschen in der Stadt, noch die konkreten Problemlagen. Gleichzeitig weiß er nicht, ob seine bisherigen und angedachten Maßnahmen tatsächlich umsetzbar oder Erfolg versprechend sind.“ Doch gerade jetzt müsse Hamburgs Sozialpolitik die Weichen richtig stellen, sagte der SPD-Fachsprecher für Sozialpolitik weiter. Gute Politik müsse nicht zwingend riesige Summen kosten. „Aber sie muss sich den Problemen stellen, die Veränderungen in der Gesellschaft so früh wie möglich erkennen und die Konsequenzen daraus ziehen wollen. Dieses setzt aber den Willen zur Transparenz und dem Dialog mit der Stadt voraus“, sagte Kienscherf.
Die Kosten für die SPD-Forderungen für den Sozialetat bezifferte er auf rund 4,1 Millionen Euro. Die Finanzierung soll aus Haushaltsresten der Sozialbehörde erfolgen, die Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) zuletzt auf eine Summe zwischen 78,3 Millionen bis 131,2 Millionen Euro pro Jahr beziffert hat. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Hamburg fallen in den Bereich der Stadtentwicklungsbehörde und sind ebenfalls durch die entsprechenden SPD-Haushaltsanträge gedeckt.
Sozialpolitik mit den nötigen Kenntnissen versorgen
Fast ein Jahr nach der Bürgerschaftswahl und trotz Ankündigung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, hat der Senat bis heute keinen umfassenden regional- und zielgruppenspezifischen Lebenslagenbericht in Auftrag gegeben. Nach Ansicht von Kienscherf verliert Hamburg weiter in unverantwortlicher Weise Zeit. Denn die Sozialberichterstattung beschränke sich in Hamburg auf die nachträgliche Beschreibung sozialer Lebenslagen.
Die Sozialberichterstattung müsse aber zu einem effektiven Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden, das Zielgruppen, Vorgaben und Kosten im Verhältnis zu den erreichen Erfolgen benennt. „Nur wenn klar ist, welche Maßnahme unter welchen Bedingungen und bei welchen Menschen zu positiven Ergebnissen führt, kann die Politik die Sozialsysteme weiterentwickeln. Nicht zuletzt die Hamburger Haushaltslage verpflichtet auch die Sozialpolitik dazu, mit dem vorhandenen Geld überlegt und sorgfältig umzugehen. Das kann der Senat in vielen Bereichen nicht. Denn oft hat er über die Lebenswirklichkeit insbesondere hilfsbedürftiger Menschen keine oder nicht genügend Informationen“, so die Kritik des SPD-Sozialexperten. Der bisherige beschränkte Lebenslagenbericht, der nur die Situation von Empfängern von Leistungen nach SGB II und SGB XII erfasse, müsse auch auf die Situation von Pflegebedürftigen, Senioren und Kindern ausgeweitet werden. Er müsse diese Informationen für Hamburg regionalisiert aufarbeiten und die Ergebnisse gezielter Evaluation sozialpolitischer Maßnahmen aufnehmen. So könne er ein effektives und zugleich transparentes Steuerungsinstrument werden.
Pflegenotstand verhindern
Die Situation der Pflege in Hamburg bezeichnete Kienscherf als hochproblematisch. „Unserer Stadt droht ein akuter Fachkräftemangel. Leidtragende sind zunächst die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Denn sie erhalten immer seltener die Pflege, die sie brauchen und machen sich Sorgen. Leidtragende sind auch die in der Pflege Tätigen. Sie sehen sich immer höheren Anforderungen ausgesetzt, die sie immer seltener erfüllen können“, sagte Kienscherf. Das Problem sei hausgemacht: „Seit Jahren warnen Pflegeeinrichtungen davor, dass zu wenige Altenpflegefachkräfte ausgebildet oder in die Altenpflege umgeschult werden. Der Personalabbau im Krankenhausbereich und damit der Wechsel von Krankenpflegekräften in die Altenpflege haben deutlich nachgelassen. Und die Zahl der Pflegebedürftigen ist rasant gewachsen“, beschrieb Kienscherf die Situation.
Der Senat habe aus einer erkennbaren Entwicklung aber keine Konsequenzen gezogen. Kienscherf zitierte die Hamburger Pflegegesellschaft, der zufolge bis 2010 Hamburg mindestens 450 voll ausgebildete Altenpflegefachkräfte fehlen würden. Statt zu handeln, verteidige der Senat die längst veralteten Zielzahlen der vollstationären Pflegeplätze aus seinem „Rahmenplan der pflegerischen Versorgungsstruktur“. Demnach müssten erst im Jahr 2015 in Hamburg 16.700 vollstationäre Pflegeplätze vorgehalten werden. Tatsächlich gab es im Mai 2008 bereits 16.678. „Die Pflegewirklichkeit ist dem Senat um sieben Jahre voraus. Alle heute eingeleiteten Maßnahmen für mehr Um- und Ausbildung werden erst in drei Jahren – nach Ausbildungsabschluss – wirken. Hamburg muss jetzt handeln“, sagte der SPD-Sozialexperte.
So müsse der „Rahmenplan der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2010“ sofort aktualisiert werden, um eine aussagefähige Arbeits- und Planungsgrundlage zu haben. Hamburg brauche einen „Pakt für die Altenpflegeausbildung“, für die kommenden drei Jahre. Den nötigen Umfang eines Ausbildungsprogramms in der ambulanten Altenpflege bezifferte Kienscherf auf jährlich mindestens 100 Ausbildungsplätze.
Der Senat müsse ferner sicher stellen, dass alle zusätzlichen Mittel aus der Bundespflegereform in vollem Umfang für die Pflege von Menschen mit erheblich eingeschränkten Möglichkeiten bzw. Demenzerkrankung zur Verfügung stehen.
Skeptisch beurteilt die SPD auch die vom Senat angestrebte Anzahl der Pflegestützpunkte. Um in Hamburg eine wohnortnahe Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige sicherstellen zu können, sei der Aufbau von mindestens 20 Pflegestützpunkten nötig. „Rechnerisch ein Pflegestützpunkt je Bezirk sichert keine Wohnortnähe, zudem ist die bisherige Einbindung bestehender Beratungs- und Hilfsangebote völlig unzureichend“, sagte Kienscherf.
Hamburg seniorengerecht und barrierefrei
Der CDU-geführte Senat habe viel vom Konzept einer „seniorengerechten Stadt“ gesprochen, ohne jemals eines zu entwickeln. Hamburg brauche aber ein solches Konzept. Doch auch der jetzige CDU-GAL-Senat handele nicht, sondern beschränke sich auf die Einrichtung einer Monitoring-Stelle und darauf, die Bezirke „bei der Planung und Entwicklung einer eigenen Strategie für den demografischen Wandel positiv zu begleiten.“ – „Das heißt real: Der schwarz-grüne Senat lässt die finanzielle ausgebluteten Bezirke allein im Regen stehen“, kritisierte Kienscherf. Er sprach sich für die Erstellung eines „Masterplans Seniorengerechte Stadt“ unter Federführung des Senats und mit Beteiligung der Bezirke aus. Schwerpunkte dieses Masterplans müssten aus Sicht der SPD sein:
die Entwicklung eines Qualitätssiegels für das „Betreute Wohnen“ – denn alte Menschen wollen heute in ihren Wohnungen leben, auch wenn sie ihren Alltag nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen können. Nötig ist eine höhere Transparenz der Leistungen betreuter Seniorenwohnanlagen.
die öffentliche Förderung des Umbaus bestehender Wohnungen zu barrierefreien Wohnungen für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen.
der barrierefreie Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs im Umfang von mindestens zehn Haltestellen pro Jahr.
der flächendeckende Ausbau spezieller Wohnprojekte – insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen – in allen Stadtteilen.
Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung fördern
In den vergangenen Jahren wurden die Rechte vom Menschen mit Behinderung durch Landes- und Bundesgleichstellungsgesetze enorm gestärkt – auch durch die Reform des Sozialgesetzbuches, das Antidiskriminierungsgesetz, die bundesweite Einführung des Persönlichen Budgets und nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Deutschen Bundestag. „Sollten all diese Reformen ihre Wirkung voll entfalten, würde sich die Lebenswirklichkeit vom Menschen mit Behinderung radikal verändern. Tatsächlich wissen wir aber nicht, ob und wie weit sie greifen und wo es an der Umsetzung hapert. Hier ist auch Hamburg gefordert. Hamburg muss die Wirkung der veränderten Rechtslage evaluieren und alle in seiner Verantwortung stehenden Maßnahmen und Projekte zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung überprüfen. Beispielsweise darauf hin, ob sie dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Wort und Geist tatsächlich genügen“, sagte Kienscherf.
Der Hamburger Senat müsse diesen Prozess der Neubewertung gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen der Menschen mit Behinderung und den Trägern der Behindertenhilfe vornehmen. Ebenso müsse der Senat die Etablierung des Persönlichen Budgets unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken für die einzelne Budgetteilnehmerin oder den einzelnen Budgetteilnehmer vom Senat fördern.
Kienscherf forderte die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft weiter voranzutreiben und dabei aber die individuelle Situation der Betroffenen zu berücksichtigen. „Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung aus dem stationären Wohnheimen heraus in das begleitete Wohnen in den eigenen vier Wänden stößt aber an Grenzen, weil kaum geeignete barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen“, sagte Kienscherf. Derzeit gebe es in Hamburg nur rund 1660 Wohnungen für Rollstuhlnutzer – davon seien ganz fünf frei. „Barrierefreie Wohnungen sind in Hamburg Mangelware“, sagte der SPD-Abgeordnete.
Gleichzeitig drohten auch negative Folgen durch die so genannte „Ambulantisierung“ – durch die verstärkte Konzentration von Menschen mit höherem Hilfebedarf in stationären Einrichtungen bei konstanter Personalausstattung oder verminderter Förderungen so genannter „ambulantisierter“ Menschen. „Letztlich fehlt auch in diesem Bereich die Transparenz über die Kosten und die Effekte, was die neue Form der Betreuung betrifft. Experten und Betroffene fürchten, dass es durchaus zu Verschlechterungen für einzelne Betroffene kommen kann und die Sozialbehörde die Maßnahmen zur Kostenreduzierung nutzt“, sagte der SPD-Sozialpolitiker.
Enttäuscht zeigt sich Dirk Kienscherf auch hinsichtlich der Schaffung von Angeboten für Senioren mit Behinderungen. Denn erstmals würde wieder eine größere Zahl von Menschen mit geistiger Behinderung das Seniorenalter erreichen. Aber auch hier „fehle noch immer ein Konzept“. Das einzige Hamburger Projekt in diesem Bereich in Hamburg-Bergstedt drohte sogar bis Anfang Februar das Aus. „Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus“, so Kienscherf.
Obdachlosigkeit verhindern und bekämpfen: Wohnraum sichern, schaffen und obdachlose Menschen integrieren
Nach wie vor sind in Hamburg mehrere tausend Menschen obdachlos. Vielfältige und unterschiedliche Problemen sind die Ursachen. Das seit 2005 umgesetzte Fachstellenkonzept soll Wohnungs- und Obdachlosigkeit verhindern und beseitigen. Durch „Hilfe aus einer Hand“ sollte eine Verbesserung des Obdachlosenhilfesystems bewirkt werden. Mittlerweile ist klar, dass das Fachstellenkonzept auf die Vielfalt der Problemlagen Obdachloser keine entsprechende Antwort bietet. Deutlich geworden ist auch, dass ohne eine massive Ausweitung des Wohnungsbaus die Wohnungssuche gerade für Obdachlose immer schwieriger wird. Besonders für obdachlose Jugendliche und Jungerwachsene und für obdachlose Frauen fehlen nach wie vor adäquate Angebote.
Damit Wohnungs- und Obdachlose wieder zu eigenem Wohnraum gelangen, wurde mit der Wohnungswirtschaft ein Vertrag über die Belegung von bis zu 600 Wohnungen geschlossen. Mittlerweile wird dieser Vertrag von GWG und SAGA eingehalten. Nach wie vor gibt es aber kaum Vermittlungserfolg bei den übrigen Kooperationspartnern. Der Kooperationsvertrag kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zuspitzung am Hamburger Wohnungsmarkt Obdachlose besonders stark trifft.
Die psycho-soziale Hilfe für Obdachlose und die aufsuchende Obdachlosenhilfe müssen weiter ausgebaut werden. Nötig sind Wohngruppen für obdachlose Jugendliche und Jungerwachsene und Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Frauen. Die Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Gerichtsvollziehern und Sozialarbeitern muss verbessert werden, um geplante Räumungen rechtzeitig verhindern bzw. die Gründe für Räumungen beseitigen zu können. Für obdachlose Arbeitsmigranten müssen gemeinsam mit den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen Konzepte zur Unterbringung entwickelt werden.
Letztendlich muss aber vor allem der Bestand an Sozialwohnungen aufgestockt und der Wohnungsneubau massiv gefördert werden. Ohne diese Schritte wird die Wohnungssuche für Menschen, die auf preiswerte und kleine Wohnungen angewiesen sind, ein größer werdendes Problem. Betroffen sind Obdachlose ebenso wie Kleinverdiener, Studenten, viele Senioren und auch Menschen mit Behinderung, die nicht mehr in Heimen, sondern in einer eigenen kleinen Wohnung leben möchten.
Deckungsvorschläge
Die SPD schlägt vor, die skizzierten Maßnahmen durch so genannte Haushaltsreste im Etat der Sozialbehörde zu decken. Sozialsenator Wersich habe in der Sitzung des Familien-, Kinder und Jugendausschuss am 25. November vergangenen Jahres erklärt, dass am Ende eines Haushaltsjahres in seiner Behörde noch Mittel in Höhe zwischen 90 Millionen und 150 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Eine anschließend von der Sozialbehörde gelieferte Protokollerklärung benannte später eine Summe im Bereich zwischen knapp 80 und rund 130 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Der „Einzelplan 4“ der Sozial-Behörde umfasst für 2009 und 2010 jeweils über 2,4 Milliarden Euro.

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