Ich bedauere die Enthaltung Hamburgs in der Schlussabstimmung des Bundesrates zum BKA-Gesetz. Die rechtsstaatlichen Anforderungen im BKA-Gesetz sind auf Druck der Sozialdemokraten nochmals gestärkt worden. Es hätte Hamburgs Verantwortung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gut zu Gesicht gestanden, diesem Kompromiss zuzustimmen.
Während sich alle Beteiligten in Berlin auf eine vernünftige Entscheidung hin bewegt haben, haben CDU und GAL sich in Hamburg auf ganzer Linie gegenseitig blockiert. Hier zeigt sich einmal mehr, dass in den entscheidenden Ressorts Murks herauskommt, wenn CDU und GAL ihre Positionen nicht unter einen Deckel bekommen.
Im Bundesrat produziert der Herr Justizsenator sich mit Hinweis auf die Verfassung als Vorkämpfer für die Grundrechte. In Hamburg akzeptiert er Verfassungswidrigkeiten aber stillschweigend. Das Hamburger Polizeirecht räumt den Behörden teilweise größere Eingriffsmöglichkeiten ein, als das BKA-Gesetz. Der Justizsenator macht sich unglaubwürdig.
Nun kommt es darauf an, nach Beschlussfassung und Inkrafttreten der BKA-Novelle für Hamburg die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Zum einen erwarte ich, dass das Gesetz auch in Hamburg, soweit Landesbehörden Mitakteure sind, vorbehaltlos umgesetzt wird. Insbesondere der gestärkte Richtervorbehalt ist Verpflichtung zugleich, im Falle des Falles immer den richterlichen Eildienst in Anspruch nehmen zu können.
Zum anderen gilt es, die Baustellen gemäß Hamburger Polizeirecht in Angriff zu nehmen. Hier kann sich Schwarz-Grün nicht einfach enthalten. Hier müssen Innen- und Justizsenator Farbe bekennen.
Es gibt drei Punkte, in denen das Hamburger Polizeirecht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht:
• Verfassungskonforme Regelung des Kennzeichenabgleichs: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Frühjahr ist auch in Hamburg der Kennzeichenabgleich ausgesetzt – auch die Hamburger Regelung ist verfassungswidrig.
• Verfassungskonforme Regelung der Rasterfahndung: Die bisherige Hamburger Rasterfahndungsregelung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz so nicht mehr vereinbar. Dressel: „Auch hier tut Schwarz-Grün bisher nichts.“
• Kernbereichsschutz bei polizeilicher Wohnraum- und Telefonüberwachung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine dezidierte Rechtsprechung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Wohnraum- und Telefonüberwachungsmaßnahmen entwickelt – auf die sich Senator Steffen zwar immer beruft, die sich aber im Landesrecht nicht niedergeschlagen hat.
Meine Fraktion hat verfassungskonforme Regelungsvorschläge unterbreitet, die bereits dem Innenausschuss zur Beratung vorliegen.

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