Die Organisationsform der geplanten regionalen Schulkonferenzen geht in die falsche Richtung: Die juristische Grundlage der Konferenzen ist zweifelhaft, die Organisation mangelhaft. Die Schulbehörde taktiert im rechtsfreien Raum. Sie will eine ernsthafte Beteiligung von Gremien aus Politik und Schule vermeiden.
Die Schulen sollen bis 22. September Eltern- und Schülervertreter benennen, obwohl diese gerade bis zum 6. Oktober neu gewählt werden. Viele Elternräte haben dagegen bereits protestiert. Zumindest die Neuwahl der Schulvertreter muss abgewartet werden, die Konferenzen dürfen dementsprechend erst nach den Herbstferien beginnen. Einmal mehr zeigt die Reformhektik des Senats seine negativen Folgen.
Die laut Schulgesetz zu beteiligenden Gremien wie Kreiselternrat und Kreisschülerrat sind von den Konferenzen ausgeschlossen worden. Das gilt auch für Vertreter der regionalen Bezirksversammlungen. Die geplanten Entscheidungen über die Schulen werden die Stadtteile verändern. Deshalb ist eine breite Beteiligung notwendig. Die Schulbehörde bevorzugt aber offensichtlich kleine, geschlossene Runden, in denen sie möglichst ohne Widerspruch ihre Vorstellungen durchdrücken will. Transparent ist das nicht.
Juristisch stehen die Konferenzen ebenfalls auf wackligen Beinen. Im Koalitionsvertrag haben CDU und GAL noch vollmundig angekündigt, dass sich an den Schulkonferenzen die Vertreter der Schulen ,verbindlich beteiligen´ sollen. Aufgabe sei die ,Erstellung eines regionalen Schulentwicklungsplans´. Um das sicherzustellen, hätte die Schulbehörde aber für die Konferenzen eine juristische Grundlage schaffen und Gremien wie Kreiseltern- und -schülerrat beteiligen müssen. Stattdessen rudert die Senatorin jetzt zurück und stuft die Konferenzen zu unverbindlichen Beratungen ,unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen´ herab. Das Ziel ist klar: Ein paar Schulvertreter dürfen reden, entscheiden will die Schulbehörde aber ganz allein. Echte Beteiligung sieht anders aus.
Die Schulsenatorin eiert herum. Die Gefahr wächst, dass das gesamte Verfahren wegen juristischer und organisatorischer Probleme abgebrochen werden muss. Ich fordere deshalb: Die Schulsenatorin muss jetzt Farbe bekennen und eine ordentliche Beteiligung der Betroffenen ermöglichen. Dafür brauchen die Schulkonferenzen eine solide juristische Grundlage, weniger Hektik in der Vorbereitung und eine umfassende Beteiligung der Gremien.
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