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	<title>Kommentare zu: GdP: Online-Kompromiss erschwert Schutz vor Terror</title>
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	<description>Senator für Inneres und Sport der Stadt Hamburg</description>
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		<title>Von: mein-parteibuch.com &#187; Krieg gegen Demokratie, Rechtsstaat und Journalismus</title>
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		<dc:creator>mein-parteibuch.com &#187; Krieg gegen Demokratie, Rechtsstaat und Journalismus</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 13:14:37 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Heimliche Wohnungseinbr&#252;che von staatlichen Bediensteten sollen verboten bleiben. Was f&#252;r ein Hohn. W&#228;re das nicht so, k&#246;nnte man Artikel 13 des Grundgesetzes als Abwehrrecht des B&#252;rgers gegen den Staat auch gleich ganz abschaffen. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der &#8220;Gewerkschaft der Polizei&#8221; schwafelt von Terrorismus und einem &#8220;hochgef&#228;hrlichen und hochkompetenten Netzwerk. Wo jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch inzwischen begriffen hat, dass Stasi 2.0 kein Krieg gegen den Terror, sondern ein Krieg gegen die Demokratie ist, glaubt ihm das allenfalls die &#8220;Generation Doof&#8221;. Seine h&#228;rtn&#228;ckige Forderung nach heimlichen Wohnungseinbr&#252;chen ist nichts anderes als ein Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rechtsfolgen hat das f&#252;r ihn - nat&#252;rlich - keine. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Heimliche Wohnungseinbr&#252;che von staatlichen Bediensteten sollen verboten bleiben. Was f&#252;r ein Hohn. W&#228;re das nicht so, k&#246;nnte man Artikel 13 des Grundgesetzes als Abwehrrecht des B&#252;rgers gegen den Staat auch gleich ganz abschaffen. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der &#8220;Gewerkschaft der Polizei&#8221; schwafelt von Terrorismus und einem &#8220;hochgef&#228;hrlichen und hochkompetenten Netzwerk. Wo jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch inzwischen begriffen hat, dass Stasi 2.0 kein Krieg gegen den Terror, sondern ein Krieg gegen die Demokratie ist, glaubt ihm das allenfalls die &#8220;Generation Doof&#8221;. Seine h&#228;rtn&#228;ckige Forderung nach heimlichen Wohnungseinbr&#252;chen ist nichts anderes als ein Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rechtsfolgen hat das f&#252;r ihn &#8211; nat&#252;rlich &#8211; keine. [...]</p>
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