Als inkonsequent und unverständlich bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den geplanten Kompromiss der Regierungskoalition zur Online-Durchsuchung, wonach den Ermittlern nicht erlaubt werden soll, zur Installierung einer Observationssoftware die Wohnung des mutmaßlichen Täters zu betreten.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Spätestens nach dem internen Bericht über die Ermittlungen gegen die im Sauerland festgenommenen Tatverdächtigen müsste den Politikern klar geworden sein, unter welchen Schwierigkeiten und ungeheurem Zeitdruck die Polizei arbeiten muss, um einen geplanten Terroranschlag zu verhindern. Jede Hürde, die der Gesetzgeber errichtet, um Anschlagspläne rechtzeitig aufdecken zu können, erhöht das Risiko für potenzielle Opfer.“

Der Zugriff auf Computer von Terroristen, der den Ermittlern lediglich über das Netz erlaubt werden soll, sei gegenüber einer manuellen Installation kompliziert und zeitraubend.

Freiberg: „Wir haben es auf der Gegenseite mit einem hochgefährlichen und hochkompetenten Netzwerk zu tun, das nicht nur neueste Techniken, sondern auch jede Schwachstelle in unserer Gesellschaft und in den Möglichkeiten der Polizei für seine Pläne nutzt, unschuldige Menschen zu töten. Das Misstrauen, das den Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung entgegenschlägt, entbehrt jeder Grundlage.“

Ein Kommentar zu “GdP: Online-Kompromiss erschwert Schutz vor Terror”

  1. [...] Heimliche Wohnungseinbrüche von staatlichen Bediensteten sollen verboten bleiben. Was für ein Hohn. Wäre das nicht so, könnte man Artikel 13 des Grundgesetzes als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat auch gleich ganz abschaffen. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der “Gewerkschaft der Polizei” schwafelt von Terrorismus und einem “hochgefährlichen und hochkompetenten Netzwerk. Wo jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch inzwischen begriffen hat, dass Stasi 2.0 kein Krieg gegen den Terror, sondern ein Krieg gegen die Demokratie ist, glaubt ihm das allenfalls die “Generation Doof”. Seine härtnäckige Forderung nach heimlichen Wohnungseinbrüchen ist nichts anderes als ein Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rechtsfolgen hat das für ihn – natürlich – keine. [...]

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