Das höchste deutsche Gericht hat endlich überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern eine klare Absage erteilt und damit die Balance von Freiheit und Sicherheit gewahrt.
Die Karlsruher Richter haben klargestellt, dass Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen nur dann zulässig ist, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”.
Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass die heimliche Datenüberwachung ausschließlich dann verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”. Darüber hinaus müsse jeder Eingriff grundsätzlich richterlich angeordnet werden.
Das Verfassungsgericht stellte in seinem Urteil außerdem fest, dass das von der nordrhein-westfälischen CDU/FDP-Landesregierung verabschiedete Verfassungsschutzgesetz nichtig sei, da es nicht verhältnismäßig sei und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”, verletze.
Wir Sozialdemokraten begrüßen diese Entscheidung außerordentlich! Mit dem Urteil hat das Grundgesetz endgültig auch das digitale Zeitalter erreicht. Die Menschen können auch weiter auf die Wahrung ihrer Bürgerrechte gegen Eingriffe des Staates vertrauen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen, das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt in unserem Kampf bestätigt.
Die bemerkenswerten klaren Vorgaben der Richter für eventuelle Einschränkungen des neuen Grundrechts sind ein Schlag ins Gesicht des Bundesinnenministers. Seine ausufernden Pläne für eine Online-Durchsuchung sind damit zunichte gemacht worden. Es ist bedenklich, dass die Richter einen solchen Schritt gegenüber dem zuständigen Verfassungsminister unternehmen mussten.
Ich fordere den CDU-Innenminister auf, seine Linie jetzt zügig zu korrigieren und umgehend einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf vorzulegen. Durch öffentliches Schwadronieren und Taktieren kann sich der Bundesinnenminister jetzt nicht mehr quasi selbst eine rechtfertigende Gefahrenlage schaffen.
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