Als längst überfälligen Schritt bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Absicht der Bundesregierung, das Führen von Waffenimitaten – so genannten Anscheinswaffen – und Softair-Waffen in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Die langjährige Hartnäckigkeit der GdP hat sich endlich ausgezahlt. Wenn der Gesetzgeber schneller reagiert hätte, wären zahlreiche für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Polizistinnen und Polizisten gefährliche Zwischenfälle vermieden worden. Ich warne aber davor, zu glauben, dass sich per Gesetz der offensichtlich vorhandene Reiz, ein Schusswaffenimitat mit sich herumzutragen, verleiden läßt. Nur mit einer entsprechenden polizeilichen Präsenz in der Öffentlichkeit sind solche Gesetze überhaupt umzusetzen.

Da der von der GdP massiv kritisiert Personalabbau in den letzten Jahren aber zu einer erschrecken-den Ausdünnung bei der Polizei gesorgt habe, drohe hier ein weitere Ausweitung des Vollzugsdefizits.

Das geplante Trageverbot von Messern mit einer mindestens 12 cm langen fest stehenden Klinge dagegen sei, so Freiberg, lediglich „ein gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau bei der Polizei und Beruhigungspille für die Bürgerinnen und Bürger. „Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen. Diese überschaubare Gruppe wird sehr schnell andere, ebenso gefährliche Stichwaffen mit sich führen, die aber nicht unter das Verbot fallen werden.“

Es sei notwendig, so Freiberg, diesen, oft schon polizeibekannten Tätern, klar zu machen, dass sie gefährliche Gegenstände nicht bei sich tragen dürften. Wirkungsvolle Präventionsarbeit der Polizei, so schränkte der GdP-Vorsitzende ein, sei aber sehr personalintensiv. Das Personal stehe nicht zur Verfü-gung.

Harsche Kritik äußerte Freiberg am im Gesetzesentwurf erneuten Fehlen eines bundesweiten Waffenregisters: „Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundes-weiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gibt.“ Waffen würden zwar in örtlichen Registern hinterlegt, Beamte aus einem anderen Bundesland hätten darauf a-ber keinen direkten Zugriff. Unterschiedliche Software und Ablage-Kategorien verkomplizierten zudem die Suche nach einer Waffe und deren Besitzer ganz erheblich.

Ein Kommentar zu “Waffenrecht – Stumpfes Schwert?”

  1. Hieb und Stoßwaffen sind verboten. Ausnahme Brauchtum. Wir von unserer Mittelaltergruppe machen viel und gerne Aktionen mit Kindern, die das Leben früherer Zeiten zeigen soll, daß eben früher nicht so alles selbstverständlich war wie heute. Dazu gehört auch zu der Darstellung des Geschlechtes der Eversteiner das Tragen von Schwertern ab 18 Jahren frei verkäuflich. Es handelt sich um Brauchtum und wir sind alle zwischen 30 und 50 Jahre alt und möchten nicht mit “Tätern” über einen Kamm geschoren werden.

    Gruß
    Andreas Busche

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