Die CDU hat Volksentscheide in Serie ausgehebelt. Jetzt will sie sich als Hüterin der Verfassung aufspielen. Die zentrale Frage lautet: Wer rettet die Verfassung vor der CDU?“
Zwei Mal hat das Hamburgische Verfassungsgericht der CDU in Sachen Demokratie verfassungswidrige Regelungen attestiert. Ich bin mir sicher, dass die Bürger dieser Partei nicht auf den Leim gehen werden. Die Hamburger Christdemokraten haben sich bislang als Verfassungsbrecher und nicht als Verfassungsretter profiliert. Schon 1993 hat die CDU bei der verfassungswidrigen Kandidatenaufstellung „einschlägige Erfahrungen“ gesammelt.
Die jetzigen hohen Quoren haben eine verhindernde Wirkung: Die Parteien, denen ein Volksentscheid nicht passt, brauchen ihn nur totzuschweigen oder zur Nichtteilnahme aufzurufen. Schon haben sie ihr Ziel erreicht – das Quorum wird verfehlt, weil die Nichtteilnahme wie eine Nein-Stimme wirkt.
Der noch-amtierende Bürgermeister unserer Stadt ist 2001 mit gerade mal 223.015 Stimmen für die CDU in sein Amt gekommen. Nicht einmal 19 Prozent der Wahlberechtigten haben ihn gewählt. Niemand hat aber damals die Legitimation angezweifelt und von Minderheitendemokratie gesprochen.
20. September 2007 um 21:50
Retter der Verfassung!…
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