Der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will die Integration aller dauerhaft in Deutschland wohnenden ausländischen Bürger fördern. Dafür müsse ihnen das Recht gegeben werden, an Kommunalwahlen teilzunehmen.
“Wer die Integration von Ausländern aus Drittstaaten ernsthaft will, muss ihnen auch das Kommunalwahlrecht geben”, sagte Kurt Beck. Er appellierte an den Bund, den Ländern eine solche Möglichkeit auch für Menschen aus Nicht-EU-Staaten einzuräumen, die seit längerer Zeit legal in Deutschland leben.
Beck kündigte an, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat wieder aufgreifen werde. Ziel des Antrags ist es, die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und anderen dauerhaft hier lebenden, teilweise schon hier geborenen Ausländern zu beseitigen. Bereits seit 1992 können nämlich in Deutschland lebende EU-Mitgliedsstaatsangehörige an Kommunalwahlen teilnehmen.
Beck schlägt vor, die Entscheidung über ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer dem jeweiligen Landesgesetzgeber zu überlassen. Denn nach einer möglichen Grundgesetzänderung, für die eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Stimmen des Bundesrates notwendig ist, müsse beispielsweise in Rheinland-Pfalz noch die Landesverfassung geändert werden.
Bereits im Juli 2006 hatte die SPD die Union aufgefordert, ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zuzulassen. Schon heute räumen die meisten EU-Mitgliedsstaaten Angehörigen von Drittstatten ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene ein. “Deutschland muss aufpassen, dass es bei diesem wichtigen Thema der Integration nicht zum absoluten Schlusslicht wird”, betonte Beck.

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